Deutschland ist ein Land der Gastfreundschaft. Ein Land, das Hilfe gewährt und Menschen in Not aufnimmt. Wir sind solidarisch und gerne zeitweise auch Schutzraum für Kriegsflüchtlinge. Wer aber die Gastfreundschaft missbraucht und hier Gewalttaten begeht, wer mit Terrororganisationen wie dem IS sympathisiert, der hat hier nichts zu suchen und sollte in sein Heimatland zurückgeschickt werden.
Jeder, den wir aufnehmen, kann sich entscheiden: Achte ich die Gesetze dieses Rechtsstaates? Integriere ich mich? Wer Menschen in Deutschland Leid antut, muss in Kauf nehmen, auch in ein instabiles Land zurückgeschickt zu werden. Es ist gut, dass ab 2021 im Einzelfall geprüft werden kann, ob ein gewalttätiger oder terrorverdächtiger Syrer abgeschoben werden kann.
Kein generelles Abschiebeverbot
Drohen ihm Folter oder Todesstrafe, dann wird eine Abschiebung sicher nicht vollstreckt. Aber einen kurdischen Gefährder in den von Kurden beherrschten Teil Syriens abzuschieben oder einen Assad-Anhänger nach Damaskus zu senden, das sollte nach einer sorgfältigen Prüfung möglich sein. Ein generelles Abschiebeverbot ist selbst bei einem Land, in dem zum Teil Bürgerkrieg herrscht, nicht begründet. Zu diesem Schluss kommt auch ein Gutachten der Uni Konstanz.
Aufnahme in Sozialstaat ist Geschenk
Wer also die jahrelange Diskussion zu Abschiebungen kennt, aber dennoch Straftaten verübt, nimmt seine eigene Abschiebung in Kauf. Das Ergebnis der Innenministerkonferenz ist ein wichtiges Signal an Gewalttäter und Anhänger von Terrorgruppen, die meinen, in Deutschland sicher zu sein. Das sind sie definitiv nicht. Die Aufnahme in einen Sozialstaat wie Deutschland, ist ein echtes Geschenk. Wer dieses wegwirft, kann gehen.
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