Hierfür ist geplant, die im Parteiengesetz geregelte absolute Obergrenze für die Teilfinanzierung aus Steuermitteln von bisher 165 auf 190 Millionen Euro anzuheben. Laut dem Blatt ist der Gesetzentwurf mit den Oppositionsparteien abgestimmt. Als ein Grund für die höheren Zuschüsse wird genannt, dass etwa durch die Digitalisierung der Aufwand für Kommunikation und Sicherheit deutlich gestiegen ist.