Für Asylsuchende und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten gilt bisher ein Arbeitsverbot, wenn der Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt wurde. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner denkt nun über Ausnahmen nach, um Ernteausfälle aufgrund der Coronakrise zu vermeiden.
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"Da geht es um die Frage, ob diejenigen, die ein Arbeitsverbot haben und in Deutschland sind, ob diese Personengruppe nicht, wenn sie geeignet ist und will, mit aufs Feld geht. Der Meinung bin ich ganz klar." Julia Klöckner
Klöckner: Idee ist keine Zwangsmaßnahme
Diese Idee sei nicht als Zwangsmaßnahme zu verstehen, betonte Julia Klöckner im BR-Interview (Bayern 2, Moderator Matthias Dänzer-Vanotti).
"Es gibt eine ganz große Bereitschaft auch von vielen Personen, die hier Asylbewerber sind, endlich hier anpacken zu können." Julia Klöckner
Viele Betroffene kämen selbst aus ländlichen Regionen zum Beispiel in Osteuropa, betonte die Landwirtschaftsministerin.
Seehofer will Gesetzeslage prüfen
Für das Vorhaben müssten noch Gesetze geändert werden, so Klöckner. Horst Seehofer habe ihr zugesagt, jetzt zu prüfen, wie das rechtlich zu machen sei - auch in Zusammenarbeit mit den Innenministerien der Länder.