Das Landgericht, wo auch gegen den verstorbenen Ehrenbürger der Stadt verhandelt werden soll, ist in Gehweite zum Papst-Benedikt-XVI.-Platz.
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Das Landgericht, wo auch gegen den verstorbenen Ehrenbürger der Stadt verhandelt werden soll, ist in Gehweite zum Papst-Benedikt-XVI.-Platz.

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Klage gegen Papst Benedikt XVI.: Verhandlung droht Verschiebung

Die Verhandlung über die Klage eines Missbrauchsopfers aus Bayern, die auch den verstorbenen Papst Benedikt XVI. betrifft, droht, verschoben zu werden. Eine erste mündliche Verhandlung beim Landgericht Traunstein war ursprünglich Ende März angesetzt.

Eigentlich hatten sich alle Prozessbeteiligten bereits auf den 28. März als ersten Verhandlungstermin geeinigt. Am Landgericht Traunstein laufen entsprechende Vorbereitungen – auch, weil man dort ein großes internationales Medieninteresse erwartet.

Denn die Zivilrechtsklage eines 38-jährigen Mannes aus Oberbayern, der angibt, als Kind in Garching an der Alz von dem ehemaligen Priester H. sexuell missbraucht worden zu sein, richtet sich auch gegen den am Silvesterabend verstorbenen emeritierten Papst Benedikt XVI. Doch nun wackelt der Verhandlungstermin.

Essener Missbrauchstaten bei Übernahme nach München bekannt

Joseph Ratzinger war Erzbischof von München und Freising, als H. Anfang der 1980er Jahre vom Bistum Essen ins Erzbistum München und Freising kam. Schnell wurde er dort wieder in der Seelsorge eingesetzt, obwohl kirchenintern Übergriffe aus seiner Zeit in Essen bekannt waren. Beklagt sind neben dem verstorbenen Ex-Papst auch der ehemalige Erzbischof von München und Freising, Kardinal Friedrich Wetter, das Erzbistum München und Freising und der Täter H., der inzwischen aus dem Klerikerstand entlassen wurde.

Wie aus einer Verfügung des Landgerichts Traunstein vom Mittwoch hervorgeht – das Schreiben liegt dem BR, Correctiv und der ZEIT vor –, haben die Münchner Anwälte der Kanzlei Hogan Lovells, die den verstorbenen Benedikt XVI. in dem Prozess vertreten, dem Landgericht Traunstein "telefonisch mitgeteilt, dass sie das Verfahren (…) nicht bis 28.03.2023 aufnehmen können".

Unklare Rechtsnachfolge Grund für drohende Verschiebung

Grund dafür sei, dass die Kanzlei den Rechtsnachfolger des verstorbenen Papstes noch nicht kenne. Denn anders als in Strafverfahren wird ein Zivilverfahren gegen einen Beklagten nicht eingestellt, sobald dieser stirbt. Die Anwälte des verstorbenen Benedikt XVI. gehen davon aus, "dass innerhalb der nächsten 3 Monate die Frage der Rechtsnachfolge geklärt sein dürfte und eine Aufnahme des Verfahrens möglich wäre", heißt es in dem Schreiben des Landgerichts.

Noch im Januar hatten die Anwälte des verstorbenen Benedikt dem Landgericht ihre Absicht mitgeteilt, den Termin am 28.03.2023 wahrzunehmen und die Frage der Rechtsnachfolge bis dahin zu klären.

Verschiebung oder Klage gegen verstorbenen Papst isolieren?

Das Gericht bietet den anderen Verfahrensbeteiligten nun zwei Möglichkeiten an: Den Verhandlungsbeginn um drei Monate zu verschieben oder das Verfahren gegen den verstorbenen Papst abzutrennen.

Bis Mitternacht müssen sich nun die Rechtsvertreter der anderen Parteien dazu äußern. "Die Frist musste so kurz gesetzt werden, da die Vorbereitungen für den Termin bereits laufen." Der Anwalt des Klägers teilte dem BR, CORRECTIV und der ZEIT auf Anfrage mit, dass er sich gegen eine Abtrennung des Verfahrens aussprechen wird.

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