Bund und Länder hatten am 5. Januar beschlossen, wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr pro Elternteil zehn und für Alleinerziehende 20 zusätzliche Kinderkrankengeldtage zu gewähren. Der Beschluss muss noch in ein Gesetz gegossen werden.
Kinderkrankentage: Verdopplung nur für gesetzlich Versicherte
Vor allem Eltern, die ihre Kleinen bei geschlossenen Kitas und Schulen derzeit zu Hause betreuen, soll die Verdoppelung der Kinderkrankentage helfen. Anspruch darauf haben, stellt das Ministerium von Gesundheitsminister Jens Spahn nun klar, gesetzlich krankenversicherte, berufstätige Eltern.
In den letzten Tagen war darüber spekuliert worden, ob auch Privatversicherte pandemiebedingt zusätzliche Kinderkrankentage geltend machen können. Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Hilfen können rückwirkend beantragt werden
Dafür gilt der Anspruch auch, wenn Kitas oder Schulen nicht komplett geschlossen sind, sondern der Betrieb lediglich eingeschränkt läuft. "Die Krankenkasse kann die Vorlage einer Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung oder Schule verlangen", so steht es in einer Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, die dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.
Beantragen können Eltern die Hilfen rückwirkend zum 5. Januar – zuvor muss allerdings der Bundestag noch zustimmen, weil dafür das Sozialgesetzbuch geändert werden muss.
Finanzierung des zusätzlichen Kinderkrankengeldes aus Steuermitteln
Um die gesetzlichen Krankenkassen zu schonen, soll das zusätzliche Kinderkrankengeld aus Steuermitteln finanziert werden. Zum 1. April will der Bund dafür zunächst 300 Millionen Euro bereitstellen. Insgesamt rechnet man mit Ausgaben in Höhe von rund 500 Millionen Euro.
Gesundheitsminister Jens Spahn erklärte, die Regelung ermögliche es Eltern, sich "unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu kümmern".
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