Eltern mit ihren zwei kleinen Kindern erholen sich am Olympiasee im Olympiapark in München (Symbolbild).
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Eltern mit ihren zwei kleinen Kindern erholen sich am Olympiasee im Olympiapark in München (Symbolbild).

    Kinderbonus 2022: Wann er ausgezahlt wird und wer ihn bekommt

    Die Bundesregierung hat im Rahmen des sogenannten Entlastungspakets erneut einen Kinderbonus für Familien beschlossen. Die Familienkasse überweist im Juli einmalig 100 Euro pro Kind zusätzlich zum Kindergeld, Eltern mit wenig Einkommen kriegen mehr.

    Die Bundesregierung hat als Reaktion auf die stark gestiegenen Energiepreise ein milliardenschweres Entlastungspaket beschlossen. Neben einer Senkung der Sprit-Steuer, einem Neun-Euro-Nahverkehrsticket und einer Energiekostenpauschale für Erwerbstätige sollen vor allem Familien mit Kindern entlastet werden.

    Kindergeld: 100-Euro-Kinderbonus soll im Juli kommen

    Deshalb wird das Kindergeld einmalig um 100 Euro pro Kind angehoben. Dieser Kinderbonus soll im Sommer mit einer separaten Überweisung aufs Konto kommen und automatisch von der Familienkasse ausgezahlt werden - muss also nicht eigens beantragt werden. Bei getrennt lebenden Eltern bekommt der Elternteil die Extra-Zahlung, der auch das Kindergeld erhält.

    Familien dürfen also schon bald mit dem einmalig erhöhten Kindergeld rechnen. Die Bundesregierung teilt dazu mit: "Die Auszahlung soll zeitnah zu den Auszahlungsterminen des Kindergelds für den Monat Juli 2022 erfolgen."

    Bedürftige Familien erhalten einmalig 200 Euro

    Wer Sozialleistungen bezieht, soll zusätzlich zum bereits zuvor beschlossenen 100-Euro-Zuschuss eine weitere Einmalzahlung von 100 Euro bekommen.

    Manche Familien mit wenig Geld erhalten eine weitere Unterstützung: Der sogenannte Kinderzuschlag für Geringverdiener, die nicht Arbeitslosengeld II beziehen, wird ab 1. Juli pro Monat und Kind um 20 Euro erhöht. Dieser Kindersofortzuschlag zielt auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Grundsicherung, Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben.

    Wie schon bei den Zahlungen in den Corona-Jahren 2020 und 2021 wird das einmalig erhöhte Kindergeld auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Gutverdiener profitieren also weniger von der Sonderzahlung.

    (mit Informationen von AFP)

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