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Das Logo von BMW ist an der Firmenzentrale zu sehen (Symbolbild)

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Keine Verbrenner ab 2030? Deutsche Umwelthilfe klagt gegen BMW

Muss der Autokonzern BMW seinen Verkauf von Verbrenner-Pkw begrenzen, um die Klimaziele nicht zu gefährden? Das Landgericht München hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe zugelassen, die genau das fordert. Klimaschützer werten das als Erfolg.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft am .

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert in ihrer Klage gegen BMW, dass der Autokonzern ab Oktober 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen darf. Außerdem soll der Konzern bis dahin nur noch eine begrenzte Menge Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf den Markt bringen. Denn nur so könne Deutschland das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 einhalten, das im Klimaschutzgesetz verankert ist.

Knappes Restbudget für CO2-Emissionen

Mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität sei verbunden, dass Deutschland nur noch eine begrenzte Menge an CO2 emittieren darf – laut Sachverständigenrat für Umweltfragen insgesamt 6,1 Gigatonnen.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz klagt für die DUH als eine von drei Privatpersonen: "Wenn man den Verkehrssektor betrachtet und verschiedene Unternehmen, die in diesem Zusammenhang Produkte, also Fahrzeuge auf den Markt bringen, dann kann man daraus ein Budget errechnen, was genau für diesen Autohersteller noch zur Verfügung steht", so Metz. Dieses Restbudget würde die Gesamtmenge der noch zu verkaufenden Pkw für BMW deutlich einschränken.

  • Zum Artikel: "Wirbel um geplantes Aus für Verbrennungsmotor"

Wer darf CO2-Sparmaßnahmen einfordern?

Der Autokonzern lehnt diese Rechnung ab. Nur der Staat könne entscheiden, wie das sogenannte CO2-Budget für Gesamtdeutschland - also der noch erlaubte Ausstoß - auf einzelne verteilt wird, sagt der BMW-Group-Unternehmenssprecher Jörg Kottmeier. "Beliebige Dritte können ihre subjektiven Vorstellungen über den richtigen Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele daher nicht klageweise durchsetzen", betont er. Das gelte umso mehr, als das Bundesverfassungsgericht CO2-Budgets überhaupt nur auf Bundesebene anerkannt habe – nicht aber heruntergebrochen auf einzelne Unternehmen.

Genau dies ist für das Gericht jetzt der strittige Punkt: Unter welchen Bedingungen kann ein Privatkläger Maßnahmen einklagen, die eigentlich hoheitliche Aufgabe sind, also vom Gesetzgeber zu verantworten sind? Diese Frage der Klimaklage zu beantworten, gilt als juristisches Neuland. Am 7. Februar will das Landgericht München sein Urteil im Fall DUH gegen BMW sprechen.

Umweltschützer klagen auch gegen Mercedes Benz

Dass die Klage jetzt vom Landgericht München überhaupt zugelassen wurde, ist für DUH-Geschäftsführerin Metz schon ein erster Erfolg. Der BMW-Unternehmenssprecher aber betont, dass das Gericht auch zu erkennen gegeben habe, dass hohe Hürden für Klimaklagen bestehen: "Wir begrüßen, dass sich das Landgericht München eingehend mit unseren rechtlichen Bedenken gegen die Klage der DUH auseinandergesetzt hat."

Eine ähnliche Klage hatte die Deutsche Umwelthilfe schon gegen Mercedes-Benz eingereicht, das Landgericht Stuttgart hatte sie im September abgewiesen. Dort hat die Umwelthilfe Revision eingelegt und will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

Erfolgsaussichten von Klagen gegen Unternehmen unklar

Umweltrechtsexperten beurteilen die Erfolgsaussichten von Klagen gegen konkrete Unternehmen unterschiedlich. Peter Gailhofer vom Öko-Institut verweist auf ein niederländisches Gericht, das 2021 den Öl-Multi Shell dazu verurteilt hatte, seine CO2-Emissionen drastisch zu senken. Dabei gehe es auch um die Emissionen, die durch die Nutzung der Produkte des Unternehmens Shell entstehen: "Und in den Klagen gegen die deutschen Automobilkonzerne geht es eben um die Emissionen, die durch die Nutzung der Autos letztendlich entstehen."

Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig hingegen hält Klagen gegen den Staat für erfolgversprechender, "weil der Klimawandel ein globales Problem und ein Mengenproblem ist". Letzten Endes müssten demokratisch legitimierte Parlamente aufteilen, welcher Bürger, welches Unternehmen wie viel in welchen Zeitreihen zu reduzieren hat. Ekardt beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Klimaklagen. Bezüglich der Klage gegen Shell rechnet er zum Beispiel damit, dass ein höheres niederländisches Gericht das erstinstanzliche Urteil gegen den Ölkonzern noch kippen wird. Mehr Erfolg verspricht sich der Nachhaltigkeitsexperte davon, vom Staat genaueren Regeln einzuklagen, wie die CO2-Einsparungen aufgeteilt werden. Er selbst war maßgeblich an der Verfassungsbeschwerde zum deutschen Klimaschutzgesetz beteiligt.

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