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Karlsruhe weist Anträge gegen SPD-Mitgliedervotum zurück

Karlsruhe weist Anträge gegen SPD-Mitgliedervotum zurück

Alle fünf vor dem Bundesverfassungsgericht eingereichten Beschwerden gegen das geplante SPD-Mitgliedervotum zum Koalitionsvertrag mit der Union sind gescheitert. Die Verfassungshüter wiesen nun auch die jüngsten drei Eilklagen ohne Begründung zurück.

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Bereits am Dienstag waren die ersten beiden Beschwerden ohne Erfolg geblieben. Nichtannahmen ohne Begründung ergehen in Karlsruhe dann, wenn Klagen ohne grundrechtliche Bedeutung sind. Die SPD will alle ihre zum Stichtag am Dienstag registrierten 463.723 Mitglieder über den Koalitionsvertrag mit CDU und CSU abstimmen lassen. 

Hintergrund der Eilanträge waren Zweifel, ob sich das Mitgliedervotum mit dem Prinzip der Freiheit der Abgeordneten und den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lasse. Vier der fünf Anträge gegen die Befragung der SPD-Mitglieder enthielten auch eine Verfassungsbeschwerde.

Ähnliche Entscheidung vor fünf Jahren

Schon im Dezember 2013 hatte das höchste deutsche Gericht den Eilantrag einer Privatperson gegen das damalige Mitgliedervotum der SPD über eine große Koalition abgewiesen. Die Entscheidungsfreiheit der Bundestagsabgeordneten sei durch das Votum der SPD-Mitglieder nicht beeinträchtigt, hieß es damals zur Begründung. Eine Verfassungsbeschwerde sei gar nicht erst zulässig, weil Verfassungsbeschwerden "nur Akte der öffentlichen Gewalt" betreffen könnten. Mit einer Abstimmung über einen Koalitionsvertrag unter ihren Mitgliedern übe die SPD aber keine öffentliche Gewalt aus.

Zudem sei es den politischen Parteien überlassen, wie sie ihren "parlamentarischen Willensbildungsprozess innerparteilich vorbereiten", hieß es in der damaligen Entscheidung.

Verbindliche Mitglieder-Entscheidung

Das Votum der SPD-Mitglieder ist verbindlich. Der Vorstand kann sich nicht darüber hinwegsetzen. Gegner einer neuen großen Koalition in der SPD hatten unter dem Motto "Tritt ein, sag nein" dazu aufgerufen, in die Partei einzutreten und dann gegen eine Neuauflage von Schwarz-Rot zu stimmen. Seit Jahresbeginn kamen daraufhin nach Angaben der Partei 24.339 Menschen neu zur SPD. Am Mitgliedervotum können sich damit 463.723 Sozialdemokraten beteiligen.