Diskriminierte homosexuelle Soldaten sollen rehabilitiert und mit einer symbolischen Summe finanziell entschädigt werden. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der die Aufhebung von Urteilen der Truppengerichte wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen vorsieht.
3.000 Euro für jedes aufgehobene Urteil
Für jedes aufgehobene Urteil sollen 3.000 Euro Entschädigung gezahlt werden. Diese Summe erhalten auch Soldaten, die wegen ihrer sexuellen Orientierung entlassen, nicht mehr befördert oder nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut wurden. Das gilt sowohl für Bundeswehrsoldaten als auch für Angehörige der ehemaligen Volksarmee der DDR.
Das Verteidigungsministerium schätzt, das etwa 1.000 Betroffene die Entschädigung beantragen werden. Der Gesetzentwurf geht nun an den Bundestag.
Homosexuelle Handlungen waren bis Ende der 1960er-Jahre eine Straftat und beschäftigten auch die Bundeswehr-Gerichte. Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der Bundeswehr zudem damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut.
Veränderungen erst im Jahr 2000
Erst durch die Aufhebung eines Erlasses zur Personalführung homosexueller Soldaten am 3. Juli 2000 wurde die institutionelle Diskriminierung Homosexueller bei der Bundeswehr beendet.
Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte die Bedeutung der Rehabilitierung bereits vor der Kabinettssitzung gewürdigt und sich bei den Betroffenen entschuldigt.
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