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Symbolbild: Familiennachzug

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Kabinett beschließt Neuregelung des Familiennachzugs

Kabinett beschließt Neuregelung des Familiennachzugs

Nach langem Streit zwischen den Koalitionsparteien hat das Bundeskabinett die Neuregelung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus beschlossen. Das verlautete aus Regierungskreisen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Ab dem 1. August soll 1.000 Personen pro Monat aus humanitären Gründen der Zuzug ermöglicht werden. Die Möglichkeit besteht für Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen. Seit März 2016 ist der Familiennachzug für die so genannten subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Der Gesetzentwurf soll als nächstes vom Bundestag beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Humanitäre Gründe

Bei der Auswahl der 1.000 Personen sind humanitäre Gründe ausschlaggebend. Dazu gehört etwa, wenn die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft seit langer Zeit nicht möglich ist, ein minderjähriges Kind betroffen ist, Leib, Leben oder Freiheit der Angehörigen ernsthaft gefährdet sind oder jemand schwer erkrankt oder pflegebedürftig ist. Die Auswahl trifft das Bundesverwaltungsamt.

Hilfswerke und Kirchen kritisierte bereits im Vorfeld die geplante Neuregelung scharf: Sie missachte den verfassungs- als auch völker- und europarechtlich verbürgten Schutz von Ehe und Familie.