Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Beschwerde des Ehepaars heute abgewiesen. Günther Jauch und seine Frau Thea sahen durch einen Artikel und Hochzeitsfotos in der "Bunten" ihre Privatsphäre verletzt. Die Richter haben in der Berichterstattung jedoch keine Rechtsverletzung erkannt.
Frühere Entscheidungen bestätigt
Vor Hamburger Gerichten hatten Jauch und seine Frau vorher schon vergeblich auf Schadenersatz geklagt. In diesen Entscheidungen hätten die Gerichte das Recht des Ehepaars auf Privatsphäre sorgfältig gegen das öffentliche Informationsinteresse abgewogen, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Das Paar hatte seine Hochzeit 2006 in einem Potsdamer Schloss mit über 100 Gästen gefeiert. Über ihren Anwalt hatten sie sich vorab Presseberichte verbeten.