In einem Zimmer der Intensivstation wird ein Patient mit einem schweren Covid-19 Krankheitsverlauf behandelt (Symbolbild).
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Krankenhäuser sollen die Anzahl ihrer Intensivbetten manipuliert haben - das ist eine Falschbehauptung, die Corona-Leugner verbreiten.

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Intensivbetten: Wie Corona-Leugner Krankenhäuser diskreditieren

Weniger Intensivbetten, höhere Auslastung, mehr Geld vom Staat. Corona-Leugner werfen Krankenhäusern einen "Abrechnungsskandal" vor. Was so einfach klingt, ist aber einfach falsch. Warum, erklärt der #Faktenfuchs.

  • 11.06.2021, Hinweis: Der folgende Artikel stellt den Wissens- und Recherchestand vom 7. Mai 2021 dar. Einen aktualisierten Artikel finden Sie hier.

Die Situation auf den Intensivstationen in Deutschlands Krankenhäusern ist ein Dauerbrenner-Thema. Vor allem in Kombination mit der Frage, wie viele der Intensivpatienten wegen eines schweren Covid-19-Verlaufs dort sind - und ob die Stationen dadurch überlastet werden. Erst vor kurzem hat der #Faktenfuchs darüber berichtet.

Nun sind die Intensivstationen unter einem anderen Gesichtspunkt zum Thema geworden. Im Netz kursieren mehrere Videos, in denen behauptet wird, Krankenhäuser hätten die Zahl ihrer Intensivbetten absichtlich manipuliert, damit sie staatliche Zuschüsse beantragen können. Das ist falsch, wie der #Faktenfuchs zeigen wird.

Bekennender Corona-Leugner zweifelt Zahlen an

Am meisten Aufmerksamkeit hat das Video von Samuel Eckert bekommen, der über einen angeblichen "Abrechnungsskandal" durch die Krankenhäuser spekuliert. Eckert, den T-Online mal als “Posterboy” der "Querdenken"-Bewegung beschrieben hat, bezeichnet sich selbst als Corona-Leugner. Mit Bodo Schiffmann, einem bekannten Querdenker, ging er 2020 auf eine "Corona Info Tour" durch mehrere deutsche Städte, um dort Falschinformationen über das Coronavirus zu verbreiten.

Eine Seite, die sich sonst mit “rätselhaften Phänomenen, UFOs und Außerirdischen und Freier Energie” beschäftigt, hat den Vorwurf des Abrechnungsbetrugs übernommen und in einem eigenen ebenfalls zigtausendfach angeklickten Video weiterverbreitet.

Intensiv-Bettenauslastung wird auf Landkreisebene erhoben

Eckert betreibt einen YouTube-Kanal, in dem er den Anschein erweckt, ein Statistik-Experte zu sein. Dort veröffentlicht er regelmäßig Videos, in denen er offizielle Zahlen rund um die Corona-Pandemie anzweifelt und auf irreführende Art interpretiert. Ganz besonders gilt das für Sterbefallzahlen durch Corona, worüber wir in diesem #Faktenfuchs berichtet haben.

💡 Was ist das "Intensivregister"?

DIVI ist die Abkürzung für die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V.. Das Intensivregister erfasst tagesaktuell die Anzahl der betreibbaren Intensivbetten und wie viele davon von Covid-19-Patienten belegt sind. Die Zahlen werden im öffentlich einsehbaren Dashboard des DIVI-Intensivregisters allerdings nicht pro Krankenhaus, sondern pro Landkreis angezeigt. Manchmal gibt es in einem Landkreis nur eine Klinik mit Intensivbetten, manchmal aber eben auch mehrere.

In seinem Video vom 17. April befasst sich Eckert mit der Intensivbetten-Auslastung in Deutschlands Krankenhäusern. Dabei bezieht er sich auf die Zahlen aus dem DIVI-Intensivregister, die allerdings nur pro Landkreis und nicht pro Krankenhaus vorliegen. Wobei es laut DIVI-Intensivregister in den meisten der 29 Kreise, die er erwähnt, darunter auch acht bayerische, nur ein Krankenhaus mit Intensivbetten gibt.

Dennoch erwähnt Eckert die Kliniken nicht namentlich, er greift stattdessen zu Formulierungen wie "hat man” oder “die Station in …."

Das Video besteht in erster Linie aus einer Aneinanderreihung von Diagrammen, die für jeden Landkreis unter anderem die absolute Anzahl an Intensivbetten und ihre prozentuale Auslastung zeigen - im Verlauf von mehreren Monaten. Die Notfallreserve, die Krankenhäuser vorhalten, berücksichtigt er dabei nicht.

Krankenhausfinanzierungsgesetz ermöglicht Ausgleichszahlungen

In jedem Diagramm ist die Zeitspanne vom 18. November 2020 bis heute mit einer gelben Linie eingezeichnet. An diesem Tag trat ein neuer Passus im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Kraft, der es Krankenhäusern ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichszahlungen für Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus zu bekommen. Zugleich markiert die gelbe Linie in Eckerts Diagrammen eine 75-prozentige Intensivbettenauslastung.

Eckert zieht daraus folgenden Schluss: "Die gelbe Linie stellt nämlich das Gesetz dar, das festlegt, dass jedes Krankenhaus, welches eine Auslastung von mehr als 75 Prozent seiner Intensivstation belegen kann, mit Zahlungen versorgt wird, die pro Patient dementsprechend fällig werden. Das bedeutet: Ein Krankenhaus, das es schafft, seit diesem Zeitpunkt seine Intensivauslastung oberhalb dieser gelben Linie zu bewegen, ist berechtigt, Förderzahlungen vom Bund zu erhalten."

Diese Aussage ist falsch.

Wann Krankenhäuser tatsächlich Ausgleichszahlungen bekommen

In §21, Absatz 1a, des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind eine Reihe von Voraussetzungen genannt, die Krankenhäuser erfüllen müssen, um eine Ausgleichszahlung überhaupt beantragen zu können. Eine Intensivbetten-Auslastung von 75 Prozent an sieben aufeinanderfolgenden Tagen ist eines von mehreren Kriterien, allerdings nicht die Intensivbetten-Auslastung in einem einzelnen Krankenhaus, sondern die des gesamten Landkreises. Und auch nur in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 70 liegt. Am 5. Mai wurde diese Grenze auf über 50 gesenkt.

In Kreisen, die über dieser Inzidenz liegen, kann die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde - in Bayern das Gesundheitsministerium - Krankenhäuser bestimmen, die eine Ausgleichszahlung beantragen können. Krankenhäuser haben kein Recht darauf, für Ausgleichszahlungen bestimmt zu werden, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Krankenhäuser das bayerische Gesundheitsministerium bestimmt hat, steht auf der wöchentlich veröffentlichten "Liste der bestimmten Krankenhäuser nach § 21 Abs 1a KHG". Nur wenn ein Krankenhaus auf dieser Liste steht, kann es eine Ausgleichszahlung beantragen. Die im Video genannten bayerischen Krankenhäuser standen von 18. November bis Mitte Februar auf dieser Liste - und erneut seit März 2021.

"Wie die Auslastung der Intensivstation eines einzelnen Krankenhauses aussieht, ist also für den Erhalt von Ausgleichszahlungen irrelevant", schreibt ein Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft und attestiert Samuel Eckert, "keine Ahnung von Krankenhausfinanzierung" zu haben.

Ausgleichszahlungen sollen Einnahmeausfälle ausgleichen

Eckert erweckt in seinem Video den Eindruck, dass die Krankenhäuser sich durch die staatliche Unterstützung bereichern wollten: Er behauptet, dass sie "Geld vom Staat akquirieren", "profitieren" oder "abkassieren" und spricht gar von einem "Abrechnungsskandal". Dabei blendet er aus, dass es sich um Ausgleichszahlungen handelt, also Zahlungen, die den Krankenhäusern Einnahmeausfälle ersetzen sollen, "die seit dem 18. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 dadurch entstehen, dass Betten auf Grund der SARS-CoV-2-Pandemie nicht so belegt werden können, wie es geplant war", wie es in §21 KHG heißt. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Regelung per Verordnung bis zum 31. Mai verlängert.

Das heißt also: Krankenhäuser bekommen Ausgleichszahlungen für Einnahmen, die ihnen entgangen sind, weil sie Operationen verschieben, um Covid-19-Patienten betreuen zu können.

Die Höhe der Ausgleichszahlung berechnet sich nach einer komplizierten Formel: Vereinfacht gesagt geht es um die Differenz der behandelten Patienten von 2019 zu 2020. Dieser Wert wird für jeden Tag berechnet. 90 Prozent davon werden mit einer tagesbezogenen Pauschale multipliziert, die anfangs für alle Krankenhäuser bei 560 Euro lag. Inzwischen wird sie mit einem “krankenhausindividuellen” Satz berechnet. Je nach durchschnittlicher Fallschwere kann sie auch höher oder niedriger sein.

Ein Beispiel: Ein Krankenhaus hat 2019 pro Tag im Schnitt 112 Patienten behandelt. Am 19. November 2020 waren es nur 54. 112 minus 54 ergibt 58. Davon 90 Prozent sind 52,4. Multipliziert mit 560 Euro wären das 29.357 Euro für diesen Tag.

Ausgleichszahlungen gleichen Einnahmeausfälle nicht immer aus

Das heißt dennoch nicht, dass damit auch die tatsächlichen Einnahmeausfälle der Kliniken eins zu eins ersetzt werden, wie am Beispiel des Klinikums Erding zu sehen ist (Eckert erwähnt im Video den Landkreis Erding, in dem das Klinikum Erding das einzige Krankenhaus mit einer Intensivstation ist).

Das Klinikum hat vom 4. Dezember 2020 bis zum 29. April 2021 rund 3,2 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen erhalten, wie Krankenhausdirektor Dirk Last dem #Faktenfuchs schreibt. Das jährliche Gesamtbudget des Klinikums liege bei rund 80 Millionen Euro. "Der Belegungsrückgang seit Ausbruch der Pandemie liegt im Durchschnitt bei rund 20 Prozent. Die Zahlungen reichen daher nicht aus, die ausbleibenden Erlöse aufgrund des derzeitigen Belegungsrückgangs und der Verschiebung planbarer Behandlungen aufzufangen", schreibt Last weiter.

Zwischenfazit

Eckerts Aussage, dass Krankenhäuser Ausgleichszahlungen erhalten würden, deren Intensivbetten zu 75 Prozent oder höher ausgelastet seien, ist falsch.

Krankenhäuser können nur Ausgleichszahlungen beantragen, wenn ihr Bundesland sie auf die Liste der dafür bestimmten Krankenhäuser setzt. Dafür gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, die maßgeblich vom Corona-Infektionsgeschehen im jeweiligen Landkreis abhängen. Mit den Ausgleichszahlungen bereichern sich Krankenhäuser nicht. Es handelt sich vielmehr um einen - teilweisen - Ersatz für entgangene Einnahmen.

Gründe für den Rückgang der Intensivbetten

Auch der Vorwurf, Krankenhäuser hätten absichtlich ihre Bettenzahl reduziert, um in den Genuss der Ausgleichszahlungen zu kommen, ist falsch. Dem bayerischen Gesundheitsministerium liegen "keine Anhaltspunkte für missbräuchliches Meldeverhalten" durch die Krankenhäuser vor, wie das Ministerium dem #Faktenfuchs schreibt.

Für den Rückgang der Intensivbettenzahl gibt es mehrere Gründe. Ein Intensivbett ist nicht einfach nur das vorhandene Bett mit Beatmungsgerät. Es geht um die Anzahl tatsächlich betreibbarer Betten - auch im Krankenhausfinanzierungsgesetz steht dieser Begriff. Das DIVI erklärt auf seiner Website, was darunter zu verstehen ist:

"Ein intensivmedizinischer Behandlungsplatz gilt als betreibbar/betriebsfähig, wenn [...] jeweils ein vorgesehener Raum, funktionsfähige Geräte und Material pro Bettenplatz, Betten, und personelle Besetzung mit pflegerischem und ärztlichem Fachpersonal vorhanden sind und eingesetzt werden können."

Außerdem wird dabei noch nach den drei Versorgungsstufen low-care, high-care und ECMO unterschieden. ECMO ist eine Behandlungsmöglichkeit, die bei Patienten mit schwerem Lungenversagen angewendet wird. Eine Maschine reichert das Blut außerhalb des Körpers mit Sauerstoff an, man könnte auch von einer externen Lunge sprechen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft schreibt auf #Faktenfuchs-Anfrage: "Verschwörungsideologen verstehen nicht, dass es bei Intensivbetten immer um betreibbare Betten geht, für die auch ausreichend Personal zur Verfügung stehen muss."

Untergrenzen für Intensiv-Pflegepersonal mehrmals verändert

Wie viel Pflegepersonal für die Betreuung eines Intensivpatienten vorhanden sein muss, ist in der Pflegepersonal-Untergrenzen-Verordnung (PPUGV) geregelt. Als die Verordnung 2019 in Kraft trat, galt für die Intensivstation das Verhältnis 2,5 Patienten pro Pflegekraft in der Tagschicht und 3,5 in der Nachtschicht.

Nach Beginn der Corona-Pandemie waren die Pflegepersonaluntergrenzen auf den Intensivstationen bis zum August 2020 ausgesetzt, um auf besondere Belastungen vorbereitet zu sein. Zwischenzeitlich konnten Intensivpatienten auch von weniger Personal betreut werden als eigentlich gesetzlich vorgeschrieben. Von Mitte März bis Ende April stieg die Zahl der betreibbaren Betten auf mehr als 30.000 an. Am 1. August 2020 wurden die Untergrenzen wieder in Kraft gesetzt. Seit dem 1. Februar 2021 gilt ein Schlüssel von 2 bzw. 3 Patienten pro Pflegekraft.

Wenn also mehr Personal für ein Intensivbett benötigt wird, sinkt die Zahl der betreibbaren Intensivbetten. So ist vor allem der Rückgang der betreibbaren Intensivbetten im August 2020 zu erklären, als die Pflegepersonal-Untergrenzen-Verordnung wieder in Kraft trat. Die Entwicklung sieht man in der folgenden Grafik, die auch auf der Website des DIVI steht.

Der Rückgang der betreibbaren Intensivbetten im November hat dagegen nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft eher mit der Corona-Pandemie selbst zu tun: Zum einen erkrankten zum Beginn der zweiten Welle Teile des Pflegepersonals selbst an Corona oder mussten in Quarantäne. Zum anderen habe sich das zum Betrieb von Intensivbetten zur Verfügung stehende Personal durch den immens hohen Pflegeaufwand von Covid-Patienten verringert. Diese Gründe seien vor allem für den stetigen und deutlichen Rückgang der Intensivkapazitäten im November 2020 verantwortlich.

Zahl der Intensivbetten wird seit August 2020 anders erfasst

Bereits im August 2020 kam es im DIVI-Register zu einem Rückgang der Intensivbettenzahl. Dieser ist auf eine Änderung bei der Abfrage der intensivmedizinischen Kapazitäten zurückzuführen. Seit dem 4. August wird konkret die Zahl tatsächlich betreibbarer Betten abgefragt.

Außerdem werden seitdem die Notfallreservekapazitäten separat abgefragt. "Die Angaben zur Anzahl der freien betreibbaren Bettenkapazitäten haben sich in den folgenden Meldungen reduziert. Die Daten legen nahe, dass ein Teil der vorher gemeldeten freien Bettenkapazitäten nun als Notfallreservekapazität gemeldet wird", schreibt ein DIVI-Sprecher auf #Faktenfuchs-Anfrage. Die "Notfallreserve kann stückweise aktiviert werden, indem andere Behandlungen abgesagt bzw. verschoben werden", schreibt die Deutsche Krankenhausgesellschaft dem #Faktenfuchs.

Zwischenfazit

Krankenhäuser haben die Zahl ihrer Intensivbetten also nicht absichtlich reduziert. Das wäre auch nicht nachvollziehbar, denn jedes fehlende Bett bedeutet für Krankenhäuser Einnahmeverluste. Der Rückgang der Intensivbetten ist zum einen mit der Wiedereinführung der Pflegepersonal-Untergrenze zu erklären. Zum anderen mit einer geänderten Erfassungsmethode durch das DIVI. Der Rückgang der Intensivbetten im November ist vor allem auf Personalausfälle und den erhöhten Betreuungsaufwand von Covid-19-Patienten zurückzuführen.

Covid-19-Patienten machen nur einen Teil der Intensivpatienten aus

Die Debatte um die Aus- oder sogar Überlastung der Intensivstationen wird - auch von Samuel Eckert - vor allem aus der Corona-Perspektive geführt. Dabei muss man beachten, dass Covid-19-Patienten nur eine Minderheit der Intensivpatienten sind. Der Anteil der Covid-19-Patienten an allen Intensivpatienten wird im DIVI-Dashboard ausgewiesen. Er schwankt seit Beginn der Pandemie stark. Im April 2021 ist er auf mehr als 20 Prozent gestiegen. Am 29. April lagen in 5015 der bundesweit 23.618 belegten Intensivbetten Covid-19-Patienten, was einen Anteil von 22 Prozent ausmacht. Davon wiederum waren 2917 invasiv beatmet, also 58 Prozent der Covid-19-Intensivpatienten.

Um Covid-19-Patienten mit schwerem Verlauf behandeln zu können, verschieben Krankenhäuser Operationen, zum Beispiel von Krebspatienten. Dadurch entgehen ihnen Einnahmen. Und diese Einnahmeausfälle können sich die Krankenhäuser seit dem 18. November 2020 eben vom Bund ersetzen lassen.

Fazit

Die Behauptung des bekennenden Corona-Leugners Samuel Eckert, dass jedes Krankenhaus, das eine 75-prozentige Auslastung seiner Intensivstation belegen kann, "Förderzahlungen" vom Bund bekommt, ist falsch. Ob ein Krankenhaus Ausgleichszahlungen aus dem Gesundheitsfonds beantragen kann, hängt maßgeblich vom Corona-Infektionsgeschehen im jeweiligen Landkreis ab: Zum einen von der Intensivbetten-Auslastung im gesamten Landkreis (und nicht der im einzelnen Krankenhaus), zum anderen von der 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis. Nur Krankenhäuser, die von der zuständigen Behörde ihres Bundeslandes aufgrund dieser Kriterien dazu bestimmt werden, können eine Ausgleichszahlung beantragen.

Auch die Aussage, Krankenhäuser hätten die Zahl ihrer Intensivbetten absichtlich reduziert, um so die Auslastungsquote zu erhöhen, ist falsch. Das bayerische Gesundheitsministerium sieht keine Anhaltspunkte für missbräuchliches Meldeverhalten durch Krankenhäuser. Für den Rückgang der betreibbaren Intensivbetten gibt es mehrere Gründe, vor allem die Tatsache, dass dafür wieder eine Pflegepersonaluntergrenze eingeführt wurde. Außerdem ist im Winter 2020 Pflegepersonal erkrankt, so dass weniger Intensivbetten betrieben werden konnten. Eine dritte Erklärung liegt in der im August 2020 geänderten Erfassung der betreibbaren Intensivbetten.

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