Eine ältere Frau dreht die Heizung höher.
Bildrechte: picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose

Eine ältere Frau dreht die Heizung höher.

    Hohe Energiepreise: Einmalzahlung für Rentner beschlossen

    Rentner sind bei den ersten Entlastungspaketen leer ausgegangen. Im dritten Anlauf wurden sie berücksichtigt - sie erhalten eine Einmalzahlung von 300 Euro zum Ausgleich der hohen Energiepreise. Das Geld soll noch vor Weihnachten ankommen.

    Das Bundeskabinett hat eine einmalige Energiepauschale von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner beschlossen. Sie solle zum 15. Dezember 2022 ausgezahlt werden, erklärte Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) nach der Kabinettsitzung. "Die stark gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel belasten die Bürgerinnen und Bürger stark", sagte Heil. Beschlossen wurde auch die Anhebung der Obergrenze für sogenannte Midijobs von 1.600 auf 2.000 Euro.

    Die 300 Euro Energiepauschale für Menschen im Ruhestand ist Teil des Anfang Dezember angekündigten dritten Entlastungspakets der Ampel-Regierung. Im zweiten Entlastungspaket vom März waren Millionen Rentner und Rentnerinnen bei der dort enthaltenen Energiepauschale leer ausgegangen, weil diese nur an alle Steuerpflichtigen der Steuerklassen I bis V gezahlt wurde.

    Keine Anträge nötig

    Laut Bundessozialministerium erhalten nun alle die Energiepauschale, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben. Anspruch besteht demnach nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Zahlung erfolgt laut Ministerium automatisch, Anträge sind nicht nötig.

    Die Energiepreispauschale werde nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliege auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung, betonte das Ministerium. Sie solle jedoch der Steuerpflicht unterliegen. Die Regierung hatte die Kosten für die Pauschale bei Ankündigung auf insgesamt rund sechs Milliarden Euro beziffert.

    Bürger mit geringem Einkommen entlasten

    Mit der Anhebung der Verdienstobergrenze bei sogenannten Midijobs würden Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt bei den Sozialversicherungsbeiträgen zusätzlich um 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet, erklärte das Ministerium. Heil: "Damit entlasten wir gezielt Menschen mit geringen Einkommen." Zugleich würden "die Anreize gestärkt, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein".

    Anders als Minijobs sind Midijobs nicht von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit. Es fallen aber gestaffelt reduzierte Sätze an. Die vollen Sozialabgaben müssen Arbeitnehmer erst ab der Obergrenze von derzeit 1.600 und künftig 2.000 Euro bezahlen.

    Mit Material von AFP, KNA, dpa

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