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Hubertus Heil

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Heil will Beitrag zur Arbeitslosenversicherung senken

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ab 2019 um 0,3 Prozentpunkte auf 2,7 Prozent des Bruttolohns senken. Das entspräche einer Entlastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von 3,5 Milliarden Euro.

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Die Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte ist im Koalitionsvertrag vorgesehen. Aus der CSU hatte es Forderungen geben, den Beitrag noch stärker zu senken. Heil sagte dazu, es müsse eine Balance gewahrt werden zwischen dem Aufbau einer Krisenrücklage der Bundesagentur für Arbeit, Investitionen in Weiterbildung und Entlastung der Beitragszahler.

Verstärkte Anreize zur Weiterbildung

Die Senkung will Heil mit verstärkten Anreizen für Arbeitslose zur Weiterbildung wie auch einem erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld I verknüpfen. Wenn Arbeitslose an einer Qualifizierung teilnehmen, sollen sie nach Abschluss der Weiterbildung mindestens drei Monate statt bisher einen Monat Anspruch auf das reguläre Arbeitslosengeld I haben. "Wir wollen einen Anreiz setzen, um sich zu qualifizieren", sagte Heil.

Voraussetzungen für Arbeitslosengeld sollen sinken

Zudem sollen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I verringert werden. Die Zahlung soll es bereits geben, wenn ein Arbeitsloser binnen drei Jahren zehn Monate sozialabgabenpflichtig beschäftigt war. Bisher sind zwölf Monate Beschäftigung innerhalb von zwei Jahren die Bedingung.