Die neue EU-Verordnung betreffe, so Häusling, nicht nur die biologische Landwirtschaft, "sondern vor allem die konventionelle Seite, dass die aufpassen müssen, dass sie den Bionachbarn nicht mit Spritzmitteln belasten, die der gar nicht einsetzen darf."
Die schon strengen Kontrollen in der Biolandwirtschaft werden sich zukünftig noch verschärfen.
"Es gibt eine große jährliche Kontrolle auf dem Betrieb, wo wirklich alles offen gelegt werden muss, aber es gibt auch mehr Risikokontrollen."
Umstrittenes Schnäbel-Kürzen wurde nicht abgeschafft
Zum umstrittenen Thema Schnäbel-Kürzen in der Geflügelwirtschaft, das durch die Neuregelung nicht abgeschafft wurde, sagte Häusling es handele sich um "absolute Ausnahmen", etwa für Frankreich, "die müssen einzeln genehmigt werden. Wenn die nationale Gesetzgebung strenger ist, dann gilt das unisono auch für die Biobetriebe. In Deutschland ist es sowieso kein Thema."