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NPD-Plakat

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Gibt es weiter Geld vom Staat für die NPD?

Die NPD wurde nicht verboten, aber die Verfassungsrichter brachten die Möglichkeit ins Spiel, verfassungsfeindliche Parteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Das Gesetz gilt zwar, Geld bekam die NPD aber immer noch. Von B. Schmeitzner

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lautet im Kern: Die NPD ist zwar verfassungsfeindlich, aber zu unbedeutend, als dass man sie verbieten müsste. Doch die höchsten deutschen Richter haben in den Urteilsspruch einen Wink an Bundestag und Bundesrat eingebaut, was diese denn sonst noch tun könnten.

"Ob auch andere Reaktionsmöglichkeiten sinnvoll sind, wie zum Beispiel der Entzug der staatlichen Finanzierung, hat nicht das Bundesverfassungsgericht sondern der verfassungsändernde Gesetzgeber zu entscheiden." Andreas Voßkuhle, Verfassungsrichter

Gesetzgebungsprozess lief an

Dieser Satz von Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle wurde in Berlin wohl vernommen. Im Bundesrat brachte das Land Niedersachsen eine entsprechende Resolution ein, das Bundesjustizministerium nahm die Arbeit auf, Mitte Juni dann veränderte der Bundestag mit der nötigen Zweitdrittel-Mehrheit das Grundgesetz. Im Paragrafen 21 heißt es jetzt:

"Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen." Artikel 21 GG

"Der Weg ist noch nicht beendet“

Zwei Wochen später stimmte dann auch der Bundesrat zu. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius sagte, Deutschland sei eine wehrhafte Demokratie und mache ernst. Der Weg sei aber noch nicht beendet. Denn der neue Absatz im Gesetzestext dreht nicht automatisch den Geldhahn für die NPD zu. Das muss erst beantragt werden.

"Wir müssen nun nach Möglichkeit gemeinsam mit Bundesregierung und Bundestag ein neues Verfahren beim Verfassungsgericht für diesen Finanzierungsausschluss in die Wege leiten. Diesen Antrag für eine Verfahrenseröffnung sollten wir zügig beim Bundesverfassungsgericht einreichen." Boris Pistorius, SPD, Innenminister Niedersachsen

NPD klagt gegen die Grundgesetzänderung

So ein Antrag auf Finanzierungsausschluss ist bisher nicht gestellt worden, andere Dinge, die Suche nach einer neuen Regierung zum Beispiel, sind wichtiger. Die NPD war nicht untätig, sie hat im September beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag gegen die Grundgesetzänderung eingereicht. Der Pressesprecher des Gerichts in Karlsruhe, Michael Allmendinger, sagte dem Bayerischen Rundfunk: "Das Organstreitverfahren wird bearbeitet, ein Entscheidungstermin ist aber nicht absehbar.“

Überweisungen liefen weiter, Rückzahlung droht

Und so bekommt die NPD weiter Geld vom Staat. Noch. Denn unabhängig davon, wie es am Bundesverfassungsgericht weitergeht, entscheidet sich Mitte Februar, wie jedes Jahr, wie viel Geld den anspruchsberechtigten Parteien im abgelaufenen Jahr zugestanden hat. Da nun die NPD bei der Bundestagswahl im September unter 0,5 Prozent gerutscht ist, hat sie kein Anrecht mehr auf Auszahlung. Und noch mehr: Die von Finanzproblemen gezeichnete Partei wird die nicht unerheblichen Abschlagszahlungen, die sie im vergangenen Jahr bekommen hat, unverzüglich zurückzahlen müssen.

Länderanteile bleiben

Was bleibt, sind nur die so genannten Länderanteile – Geld für die Wähler, die der NPD bei Landtagswahlen ihre Stimme gegeben haben. Gerade in Ostdeutschland waren das so viele, dass die rechtsradikale Partei hier das Anrecht auf staatliche Parteienfinanzierung behält. Ein Beispiel: In Thüringen kam die NPD auf 3,6 Prozent der Stimmen. Nach Recherchen des mdr zahlt der Thüringer Landtag der Partei knapp 17.000 Euro im Jahr.