Der Entwurf sieht demnach vor, dass künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Das Gesetz solle für alle neuen Fälle gelten, betonte Heil - also für alle Teilzeit-Vereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden. Auch wer heute schon in Teilzeit arbeitet, soll künftig seine Arbeitszeiten leichter wieder verlängern können. Der Minister verwies auf einen hohen Bedarf: Bis zu 600.000 Beschäftigte könnten von dem Gesetz profitieren, vor allem Frauen.
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