Bildrechte: dpa/pa/
Audiobeitrag

Symbolbild: Zeitkontenkarten

Bildbeitrag
>

Gesetzentwurf: Rückkehranspruch von Teil- zu Vollzeit

Gesetzentwurf: Rückkehranspruch von Teil- zu Vollzeit

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzentwurf fertiggestellt, der einen Rückkehranspruch für Beschäftigte von Teil- in Vollzeitarbeit vorsieht. Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2019 gelten.

Der Entwurf sieht demnach vor, dass künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Das Gesetz solle für alle neuen Fälle gelten, betonte Heil - also für alle Teilzeit-Vereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden. Auch wer heute schon in Teilzeit arbeitet, soll künftig seine Arbeitszeiten leichter wieder verlängern können. Der Minister verwies auf einen hohen Bedarf: Bis zu 600.000 Beschäftigte könnten von dem Gesetz profitieren, vor allem Frauen.