Ein Zertifikat belegt den Genesenenstatus
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Corona-Genesenenzertifikat

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Gericht: Verkürzung des Genesenenstatus rechtswidrig

Das RKI hat den Genesenenstatus im Januar auf drei Monate verkürzt. Der Schritt führte deutschlandweit zu scharfer Kritik. Jetzt hat ein Gericht entschieden: Die Verkürzung war rechtswidrig.

Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, urteilten die Richter und verwiesen auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz.

Entscheidung gilt zunächst nur für Antragsteller

Die Entscheidung gilt nach Gerichtsangaben aber zunächst lediglich für die beiden Antragssteller, die vor das Verwaltungsgericht gezogen waren. Das Gericht könne die Verordnung nicht generell aussetzen, erklärte der Sprecher.

Geklagt hatten zwei Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind und im Oktober 2021 positiv auf das Virus getestet worden waren. Mit ihrem Eilantrag wollten sie laut Gericht eine zehntägige Quarantänepflicht nach Rückkehr von einem Kurzaufenthalt in Dänemark vermeiden. Vor der Verkürzung des Genesenenstatus wären sie davon noch ausgenommen gewesen, hieß es.

Schritt überschreitet Ermächtigung des RKI

Nach Ansicht der zuständigen 14. Kammer kann die Entscheidung darüber, bei welchen Personen von einer Immunisierung auszugehen ist, nicht auf das RKI als Bundesoberbehörde übertragen werden. Dies überschreite die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung.

Aus diesem Grund habe sich das Gericht nicht mit der Frage befassen müssen, ob die zeitliche Verkürzung von sechs auf drei Monate auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet worden sei.

Viele Bürger verloren quasi über Nacht Genesenenstatus

Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden sollen. Damit soll eine jüngst vorgenommene Änderung rückgängig gemacht werden. Diese sah vor, dass die Frist nicht mehr in einer Verordnung steht, sondern Festlegungen des RKI auf dessen Internetseite direkt greifen.

Das Institut hatte den Genesenenstatus auf dieser Grundlage zum 15. Januar von sechs auf drei Monate verkürzt. Viele Bürger verloren damit quasi über Nacht die Möglichkeit, in Restaurants oder Bars zu gehen.

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