Er hat immer wieder Frauen gequält - zwei starben. Knapp die Hälfte seiner Haft hat Wilfried W. inzwischen verbüßt, nun ist klar: Der verurteilte "Horrorhaus"-Täter wird auch danach nicht so bald frei kommen. Das Landgericht Paderborn hat angeordnet, dass W. nach Verbüßen seiner Haft in Sicherungsverwahrung kommen soll.
Sachverständige sehen große Wiederholungsgefahr
Die Kammer schloss sich damit der Einschätzung zweier psychiatrischer Sachverständiger an, die Wilfried W. für das seit Ende August laufende Verfahren begutachtet hatten. Sie hatten bei W. eine große Wiederholungsgefahr gesehen. Die Forensiker attestierten ihm ein großes Manipulationsgeschick und kriminelle Intelligenz, Empathielosigkeit und Gefühlskälte.
In seinem Plädoyer hatte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer ebenfalls auf die übereinstimmende Einschätzung der Gutachter verwiesen, dass von W. mit hoher Wahrscheinlichkeit Taten zu erwarten seien, die seine Opfer körperlich oder seelisch schwer schädigen würden. Daher gebe es kein milderes Mittel als die Sicherungsverwahrung. Sie dient im Anschluss an eine verbüßte Haft dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern zu schützen.
Zwei Opfer starben nach monatelangen Misshandlungen
Über Jahre hinweg hatte Wilfried W. in dem Haus in Höxter im Osten Nordrhein-Westfalens mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau mehrere Frauen gequält. Sie schlugen, verbrühten und fesselten ihre Opfer und zwangen sie, sich einem rigiden Regelwerk zu unterwerfen. Zwei der Opfer aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangen Misshandlungen. W. war in einem Prozess, in dessen Verlauf einer der Gutachter ausgewechselt wurde, 2018 zu elf Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht stufte ihn damals als vermindert schuldfähig ein und ließ ihn in einer Psychiatrie unterbringen - eine Fehleinschätzung, wie Gutachter später feststellten. Den Fachleuten waren Zweifel an seiner eingeschränkten Steuerungsfähigkeit gekommen. 2020 stufte ihn ein Gericht daher als schuldfähig ein und ließ ihn im regulären Strafvollzug unterbringen. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin nachträglich, ihn nach seiner Haftentlassung in Sicherungsverwahrung zu nehmen.
Verteidiger will Rechtsmittel einlegen
Die Verteidigung hatte vor dem Landgericht Paderborn bis zuletzt versucht, die Sicherungsverwahrung abzuwenden. Sein Mandant habe während seiner Haft auch in schwierigen Situationen die Ruhe bewahrt, sagte Anwalt Carsten Ernst in seinem Schlusswort. Er gehe wie die Gutachterin im Ausgangsverfahren davon aus, dass W. nicht in der Lage sei, richtiges und falsches Verhalten voneinander zu unterscheiden: Ihm fehle jeder moralische Kompass. In einer betreuten Wohnform sei sein Mandant nach der Haft daher besser aufgehoben als hinter Gittern.
Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts einzulegen. Der Bundesgerichtshof müsse entscheiden, ob der Prüfungsmaßstab des Gerichts ausreichend gewesen sei - oder ob nicht noch viel weitergehende Aspekte in die Beurteilung hätten einfließen müssen, sagte der Anwalt nach dem Prozess. Das Urteil zur Sicherungsverwahrung ist somit noch nicht rechtskräftig.
Mit Informationen von dpa
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