Von einer guten Nachricht für Umwelt und Verbraucherschutz spricht Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Die SPD-Politikerin betont, das Urteil sei ein klares Bekenntnis zum Vorsorgeprinzip in Europa. Jetzt sei der Weg frei für eine umfassende Risikobewertung und eine Kennzeichnung, die den Verbrauchern Wahlfreiheit ermögliche. Auch die Grünen begrüßen die Entscheidung. Der Sprecher für Gentechnik, Harald Ebner, betont: Dass es sich bei technischen Eingriffen ins Erbgut wie zum Beispiel mit der Gen-Schere "Crispr" um Gentechnik handele, liege auf der Hand. Die Bürger wollten zu Recht wissen, wenn so etwas in Lebensmitteln stecke.
Ministerium fürchtet um Innovation
Ob das Urteil für den Verbraucher nur Vorteile hat, bezweifelt das Bundeslandwirtschaftsministerium. Staatssekretär Hermann Onko Aeikens betont, Innovation sei ein Stück weit ausgebremst worden. Davon hätte auch der Verbraucher profitiert, sagt der CDU-Politiker weiter und verweist auf Möglichkeiten, Lebensmittel haltbarer und für Allergiker verträglicher zu machen.
Noch kritischer äußert sich der Präsident des Deutschen Bauernverbands, Joachim Rukwied. Das Urteil verbaue die Möglichkeiten, mit Pflanzenzüchtungen, die zum Beispiel widerstandsfähiger gegen Trockenheit sind, die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern. Europa laufe Gefahr, den Anschluss an andere Weltregionen zu verpassen.
Die Kennzeichnungspflicht bleibt
Nach dem Urteil fallen neue Gentechnik-Verfahren wie das "Genome-Editing", also die Erbgutbearbeitung, unter das strenge Europäische Gentechnikrecht - auch wenn keine Fremd-DNA verwendet wird. Lebensmittel, die mit der sogenannten Gen-Schere Crispr verändert wurden, müssen auch künftig im Supermarkt entsprechend gekennzeichnet werden. In Deutschland ist bisher kein solches Produkt auf dem Markt, weil Verbraucher genmanipulierte Lebensmittel mehrheitlich ablehnen.