Ein Heizkessel und ein Warmwasserboiler stehen in einem Heizkeller
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Bundesrat berät über Pläne zum Heizungstausch

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Ausnahmen, Zeitplan, Kritik – Das Wichtigste zum Heizungsgesetz

Der Bundesrat hat sich heute mit dem Gebäudeenergiegesetz befasst, das den Austausch der Heizungen hin zu klimafreundlichen Anlagen regelt. Dazu hier wichtige Fragen und Antworten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Die Pläne der Bundesregierung beziehungsweise des Bundeswirtschaftsministeriums zum Heizungstausche sorgen seit Wochen für heftige Diskussionen. An diesem Freitag waren sie auch Thema im Bundesrat. Das Wichtigste vorweg: Beraten wird derzeit der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes", das heißt, die Pläne befinden sich im Gesetzgebungsprozess und sind noch nicht endgültig beschlossen. Darum sind durchaus noch Änderungen möglich.

Was ist der zentrale Punkt?

Gerade beim Heizen soll der Umstieg auf erneuerbare Energien erfolgen. Darum sollen künftig (ab dem Jahr 2024) neu installierte Heizungen mit 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden.

In ihrem Gesetzentwurf schreibt die Bundesregierung dazu: "Die Energiewende im Wärmebereich ist ein zentraler Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele und für die Reduktion der Abhängigkeit von Importen fossiler Energie. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Über 80 Prozent der Wärmenachfrage wird noch durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt."

Für den Umbau sind umfangreiche Fördermittel vorgesehen. Das vom Kabinett gebilligte Förderkonzept von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sieht vor, dass die Kosten für eine klimafreundliche Heizung grundsätzlich zu 30 Prozent vom Staat gefördert werden. Außerdem gibt es verschiedene Zuschläge: Sie sollen an ärmere Haushalte gezahlt werden und an Haushalte, die eine klimafreundliche Heizung anschaffen wollen, obwohl sie dazu nicht oder noch nicht verpflichtet sind.

Welche Gebäude sind betroffen und wie sieht der Zeitplan aus?

Im Grunde alle, allerdings nicht alle sofort. Geplant sind teils lange Übergangsfristen. In der Vorlage für den Bundesrat heißt es: "Die Mindestquote an erneuerbaren Energien soll für Neubau-, Bestandsgebäude, Wohn- und Nichtwohngebäude gelten. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und bei Defekt repariert werden. Das Enddatum für die Nutzung von Heizungen mit fossilen Brennstoffen ist der 31. Dezember 2044."

Welche Ausnahmen sind vorgesehen?

Grundsätzlich soll es Übergangsfristen geben, beim Defekt einer Anlage zum Beispiel drei Jahre. Bestehende Anlagen sollen also durchaus noch repariert werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, werden bis zu zehn Jahre zugestanden. Und Eigentümer ab 80 Jahren, die in dem betreffenden Gebäude wohnen, sollen vom Zwang zur Umrüstung im Havariefall befreit werden. Wörtlich heißt es außerdem in der Vorlage: "Im Einzelfall wird berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen fließen hier ein."

Welche Kontrollen sind vorgesehen?

Dies müsste im Einzelfall noch geregelt werden. Grundsätzlich sind aber (vor allem beim Neubau) die Baubehörden für die Genehmigung der Pläne zuständig. Bestehende Anlage werden vom Bezirksschornsteinfeger überprüft. In diesem Zusammenhang dürfte die Arbeit von Energieberatern noch wichtiger werden.

Was sind die Kritikpunkte?

Zu überstürzt, zu kompliziert, nicht technologieoffen und sozial nicht ausgewogen - das sind einige Vorwürfe. Im Bundesrat warnten Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Bundesländern davor, Betroffene finanziell zu überfordern. "Es gibt Millionen Menschen, die echt Angst haben", sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Von "viel Unsicherheit" in der Bevölkerung sprach auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD).

Viele Nutzer von Holzheizungen befürchten etwa, ihre Anlagen bald stilllegen zu müssen. Auch innerhalb der Koalition gibt es noch Klärungsbedarf. So pocht die FDP auf Technologieoffenheit (also die Möglichkeit, dass viele verschiedene Energiesysteme betrieben werden dürfen). Viel Kritik kam auch an der 80-Jahre-Ausnahmeregelung. Dies sei eine willkürliche Festlegung, heißt es von verschiedenen Seiten.

Und auch über die Fördermöglichkeiten wird noch innerhalb der Regierung diskutiert. Die Grünen und die SPD wollen etwa die Fördersummen stärker am Einkommen ausrichten.

Wie geht es weiter?

Nach dem gegenwärtigen Zeitplan soll das Gesetz am 25. Mai in den Bundestag eingebracht und einen Monat später, am 22. oder 23. Juni verabschiedet werden. Am 7. Juli, in der letzten Sitzung vor der Sommerpause, soll es den Bundesrat passieren und Anfang 2024 in Kraft treten. Angesichts vieler offener Fragen gibt es aber Zweifel an der Umsetzbarkeit.

Es ist jedoch damit zu rechnen, dass in den weiteren parlamentarischen Beratungen noch verschiedene Änderungswünsche berücksichtigt werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat signalisiert, er sei pragmatisch, wenn es um geringfügige Verschiebungen gehe, will das Gesetz aber bis zum Sommer abschließen. Die Fraktionsspitzen der SPD und der FDP halten es für denkbar, dass das Gesetz später oder schrittweise in Kraft tritt.

Ein Vorstoß mehrerer Bundesländer, die neuen Regeln erst 2027 in Kraft treten zu lassen, fand im Bundesrat keine Mehrheit.
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Ein Vorstoß mehrerer Bundesländer, die neuen Regeln erst 2027 in Kraft treten zu lassen, fand im Bundesrat keine Mehrheit.

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