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Gebäudeenergiegesetz: Die Rolle der Energieberater

Weg vom Heizen mit fossilen Energien - hin zur effizienteren Nutzung der Wärme: Über die Reform des Gebäudeenergiegesetzes wird viel diskutiert. Eine entscheidende Rolle werden Energieberater einnehmen. Was sie kosten und können sollten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine der zentralen Initiativen der Ampelkoalition in Berlin. Konkret sollen in den nächsten Jahren der Energieverbrauch und, damit verbunden, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor reduziert werden. Das hat auch seinen Grund: Gut zwei Drittel des CO2-Ausstoßes der Haushalte im Bereich Wohnen sind auf das Heizen zurückzuführen.

148 Millionen Tonnen CO2 werden - Stand 2019 - jährlich emittiert, um Wohnräume warm zu halten. Das ist zwar ein Rückgang um 15 Prozent gegenüber 2000, aber viel zu wenig, um auch nur annähernd die gesteckten Klimaziele der Bundesrepublik zu erreichen.

Die Novelle durchläuft gerade das parlamentarische Verfahren und wurde zuletzt im Bundesrat behandelt. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte sich auch nach der Bekanntgabe des Abgangs seines Staatssekretärs Patrick Graichen zuversichtlich gezeigt, dass der Vorgang keine Auswirkungen auf das GEG haben werde. Graichen gilt als Architekt des GEG. Die Union forderte einen Stopp des Gesetzesvorhabens. Es könne sicherlich noch Änderungen und "hoffentlich" Verbesserungen geben, sagte Habeck weiter. Aber es dürfe "keinen Rückfall gegenüber dem Koalitionsausschuss" geben.

Das neue Gebäudeenergiegesetz: Die wichtigsten Punkte

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten fest. Ziel ist es, den Primärenergiebedarf und den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren. Deshalb werden Mindeststandards für den baulichen Wärmeschutz, die Gebäudetechnik und den Einsatz erneuerbarer Energien festgelegt. Dadurch soll der Neubau von energieeffizienten Gebäuden gefördert werden.
  • Im GEG sind auch konkrete Vorschriften für bestehende Gebäude enthalten, insbesondere im Hinblick auf energetische Sanierungsmaßnahmen. Es werden verbindliche Vorgaben für die energetische Bewertung und Modernisierung von Gebäuden festgelegt. Dazu zählen, der Austausch veralteter Heizungsanlagen, die Verbesserung der Gebäudedämmung und die Nutzung erneuerbarer Energien. Ziel ist es, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen bestehender Gebäude signifikant zu reduzieren.

Torschlusspanik: Verbraucher handeln irrational

Eine hitzige und vor allem auch emotionale Diskussion um die Gesetzesreform, gepaart mit falschen Informationen und gefährlichem Halbwissen, hätten bei vielen Verbrauchern vor allem zu irrationalem Handeln geführt, stellt Jürgen Leppig, Vorsitzender des Bundesverbands der Gebäudeenergieberater im Handwerk (GIH) fest: "Man kauft gerade Gasheizungen, damit man länger die Gasheizung behalten kann. Auch zu einem horrenden Preis, weil auch da haben sich die Preise mindestens verdoppelt. Ich hatte jetzt so eine Situation, dass eine Wärmepumpe mit Förderung genauso teuer war wie der Ersatz der Gasheizung".

Solche weitreichenden Entscheidungen, ohne fachmännische Beratung, können sich bereits kurzfristig rächen. Zumal derzeit noch ein reduzierter Mehrwertsteuersatz gilt und die so genannte Gaspreisbremse. Diese Subventionen, sagt Energieeffizienzexperte Martin Sambale vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu (EZA), dürften in absehbarer Zeit abgeschafft werden: "Da wird es auch demnächst wieder die CO2-Abgabe geben, die wird erhöht werden. Das heißt, wir werden da Schritt für Schritt entsprechend höhere Belastungen auch für den Gaspreis haben."

Künftig noch wichtiger: Energieberater

Beispielsweise wird bei neuen Öl- und Gasheizungen häufig eine Laufzeit von 20 bis 30 Jahren in Aussicht gestellt. Aufgrund zunehmend verbauter und störungsanfälliger Elektronik rechnen Experten in der Praxis eher mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 18 bis 20 Jahren.

Gerade die Bedeutung der Energieberatung soll daher im geplanten Gebäudeenergiegesetz herausgehoben werden. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der energetischen Bewertung von Gebäuden, der Identifizierung von Sanierungspotenzialen und der Erstellung von Sanierungskonzepten.

"Der Energieberater ist derjenige, der den besten Überblick hat und auch für das individuell zugeschnittene Haus, mit ganz unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen, es dann eine entsprechende Lösung gibt", sagt Wärmepumpenexperte Prof. Andreas Holm vom Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München.

Und Norbert Endres, Energieberater für die Verbraucherzentrale Bayern, ergänzt: "Die Pflicht für solche umfassenden Beratungen oder für entsprechende Baubegleitung gibt es bei einigen Förderprogrammen des Bundes, z.B. auch bei "BEG-Einzelmaßnahmen" wie neue Haustür oder Fenstererneuerung. Jedoch bislang nicht beim Heizungstausch".

Da im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes auch verschiedene staatliche Förderprogramme für energetische Sanierungsmaßnahmen aufgelegt, um Eigentümer bei der Umsetzung zu unterstützen und Anreize zu schaffen, kann ein Energieberater auch helfen, Geld zu sparen.

Was Energieberater können müssen

Energieberater sollten über eine fundierte Ausbildung und Fachkenntnisse im Bereich der energetischen Gebäudesanierung verfügen. Der typische Ausbildungsweg beinhaltet eine Ausbildung als Energieberater, Energieeffizienz-Experte oder Bauingenieur mit Schwerpunkt Energie. Eine Weiterbildung zum Energieberater oder eine entsprechende Zertifizierung ist ebenfalls von Vorteil.

Wichtige Themenbereiche, die in der Ausbildung behandelt werden, umfassen die energetische Bewertung von Gebäuden, die Planung und Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie natürlich Kenntnisse über Förderprogramme sowie rechtliche Bestimmungen.

"Die Expertenliste für Bundesförderprogramme ist eine gewisse Qualitätssicherung. Alle, die auf dieser Liste stehen, müssen letzten Endes an regelmäßigen Weiterbildungen teilnehmen", empfiehlt EZA-Geschäftsführer Martin Sambale, "das ist natürlich eine kleine Qualitätssicherung und da ist eigentlich keiner drauf, der von gar nichts eine Ahnung hat."

Kosten für Energieberater

Wie viel ein Energieberater kostet, hängt natürlich stark von Art und Umfang der Beratungsleistungen ab und kann variieren. Auch regional gibt es hier natürlich Unterschiede. Üblicherweise erfolgt die Abrechnung entweder auf Stundenbasis oder als Pauschalbetrag für eine bestimmte Dienstleistung.

"Dazu haben die Experten unterschiedliche Stundensätze", sagt Energieberater Norbert Endres, "nicht selten können solche umfassenden Beratungsleistungen auch gefördert werden, je nach Vorhaben und Förderprogramm mit bis zu 80 Prozent." Eine Gebührenordnung gibt es nicht.

Einfache Gebäude-Checks, so genannte Initialberatungen, kosten bei den Verbraucherzentralen pauschal 30 Euro. Hier setzen die Energieberater in der Regel zwischen 1,5 und 2,5 Stunden für eine Begehung an. Auch auf regionaler oder kommunaler Ebene gibt es ähnliche Angebote. Eine erste Beratung ist manchmal kostenlos. Einfach mal beim örtlichen Bauamt, Energieagenturen oder Umweltämtern nachfragen. Damit bekommen Haus- und Immobilienbesitzer zumindest einen ersten Eindruck und wissen grundsätzlich, wo sie ansetzen müssen.

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist natürlich wesentlich aufwändiger und teurer. Die Obergrenze des zuwendungsfähigen Beratungshonorars von bis 80 Prozent liegt bei Ein- und Zweifamilienhäusern bei maximal 1.300 Euro und darf bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten nicht über 1.700 Euro liegen. Allerdings können Kosten, je nach Beratungsaufwand oder wenn mehrere Parteien im Spiel sind, auch teurer sein. „Dann werden bis zu 500 Euro nochmal dazugezahlt. Also es sind wirklich tolle Förderungen. Vor allem man hat eine Roadmap, wie das Gebäude bis 2045 auszusehen hat“, sagt Cornelius Schmidt von den Gebäudeenergieberater Ingenieure im Handwerk (GIH) Bayern, der Interessenvertretung für Energieberater.

Es ist ratsam, sich vor der Beauftragung drei vergleichbare Angebote von Energieeffizienzexperten in der näheren Umgebung einzuholen und auch nach Verständlichkeit der schriftlichen Ausführungen (evtl. durch einen Muster-Beratungsbericht vorab) zu entscheiden.

Auswahlkriterien für Verbraucher

Wenn Sie einen Energieberater beauftragen möchten, sollten Sie auf einige wichtige Punkte achten:

  • Wichtig sind vor allem Referenzen der BeraterInnen für vergleichbare Tätigkeiten, z.B. Erfahrungen in Denkmalgebäuden, mit seriellen Sanierungen oder dem individuellen Sanierungsfahrplan. Die entsprechenden Qualifikationen sind wichtig. Prüfen Sie ggf. Zertifikate oder auch Mitgliedschaften in Fachverbänden.
  • Unabhängigkeit: Achten Sie darauf, dass der Energieberater unabhängig agiert und keine Interessenkonflikte hat. Ein unabhängiger Berater kann Ihnen auch objektive Empfehlungen geben.
  • Aktuelles Wissen: Der Energieberater sollte über aktuelles Fachwissen verfügen und mit den neuesten gesetzlichen Bestimmungen sowie Förderprogrammen vertraut sein.
  • Kommunikation und Verständnis: Ein guter Energieberater sollte in der Lage sein, komplexe Zusammenhänge verständlich zu erklären und auf Ihre Fragen einzugehen. Eine klare und offene Kommunikation ist wichtig wie natürlich auch Sympathie.

Im Audio: Gebäudeenergiegesetz: Ist Heizen mit Holz künftig noch erlaubt?

Gespaltete Holzstücke liegen gestapelt aufeinander.
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Gebäudeenergiegesetz: Ist Heizen mit Holz künftig noch erlaubt?

Dieser Artikel ist erstmals am 12. Mai 2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

(Anmerkung der Redaktion: Den Absatz "Kosten für Energieberater" haben wir am 23.5.2023 präzisiert)

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