Bislang hielt sich der langjährige Privatsekretär von Papst Benedikt XVI., Erzbischof Georg Gänswein, sehr bedeckt, was den Nachlass des emeritierten Pontifex angeht. Jetzt hat er aber verraten, dass es fünf materielle Erben gibt. Für sie dürfte sich nun die Frage stellen, ob sie das Erbe überhaupt antreten wollen. Denn mit dem vermeintlichen Vermögen des früheren Kirchenoberhaupts könnten sie auch eventuelle Schadensersatzverpflichtungen aus einer Klage übernehmen.
Papst-Vertrauter Gänswein als Testamentsvollstrecker eingesetzt
Wer bekommt einmal den Nachlass von Papst emeritus Benedikt XVI.? Normalerweise ist die Sache klar. Stirbt ein Papst während seiner Amtszeit, erhält die Katholische Kirche alle Besitztümer. In Benedikts Fall ist das nicht so eindeutig geregelt, da er ja ein Papst im Ruhestand war. Benedikt war am 31. Dezember 2022 im Alter von 95 Jahren gestorben.
In seinem Testament, dessen Vollstrecker sein früherer Vertrauter Erzbischof Georg Gänswein ist, hatte der zurückgetretene Papst genau geregelt, was mit seinem privaten Eigentum nach seinem Ableben passieren soll. So vererbte Benedikt zum Beispiel seiner langjährigen Titelkirche Santa Maria Consolatrice eine seiner Soutanen, die er bis zum Schluss getragen haben soll.
Benedikt bestelle fünf Erben
Am Vormittag hatte Gänswein das Gewand des verstorbenen Papstes in Rom übergeben. Benedikts übriges materielles Erbe soll an fünf Cousinen und Cousins gehen, bestätigte der 66-Jährige am Rande des Pfarreibesuchs. Dabei obliege es nun ihm, als dem von Benedikt eingesetzten Nachlassverwalter, die fünf Erben zu kontaktieren und schriftlich zu fragen, ob sie das Erbe antreten wollten.
Weiter sagte Gänswein vor Journalisten, das Erbe umfasse weder die Erträge aus den literarischen Werken des Verstorbenen noch seine persönlichen Dinge. Es gehe lediglich um "das, was vielleicht noch auf dem Konto ist".
Hinterbliebene würden neben materiellem auch juristisches Erbe annehmen
Joseph Ratzinger, wie er mit bürgerlichem Namen hieß, soll schon in seiner Zeit als Theologieprofessor in Regensburg gut verdient haben. Fraglich ist nun, ob die Personen das Erbe annehmen werden oder nicht. Denn mit dem etwaigen Vermögen würden sie dann auch eventuelle finanzielle Ansprüche übernehmen, die aus einem Schadensersatzprozess gegen Benedikt entstehen könnten.
Das Landgericht Traunstein beschäftigt sich derzeit mit einer Klage eines Missbrauchsbetroffenen gegen das Bistum von München und Freising. Falls dem Opfer ein Schadensersatzanspruch zugestanden wird, könnten auch die Erben Ratzingers, der in der fraglichen Zeit Erzbischof von München und Freising war, finanziell belangt werden - sofern sie eben nicht das Erbe zuvor ausgeschlagen haben.
Mit Informationen von KNA
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!