Polizist kontrolliert Führerschein
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Führerscheinentzug gilt künftig für die gesamte EU

Führerscheinentzug gilt künftig für die gesamte EU

Härtere Strafen gegen Verkehrssünder: Wer in einem EU-Land massiv gegen Verkehrsregeln verstößt, muss bald damit rechnen, in der gesamten Europäischen Union mit einem Fahrverbot belegt zu werden. Dafür müssen die Behörden enger zusammenarbeiten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der Führerscheinentzug soll ausgeweitet werden: Vertreter des EU-Parlaments und der 27 Mitgliedstaaten haben sich vorläufig auf einen Weg geeinigt, um schwere Verkehrssünder künftig in allen Mitgliedstaaten zur Verantwortung zu ziehen – unabhängig davon, wo sie den Führerschein erworben haben.

Ausstellendes Land muss Fahrerverbot EU-weit durchsetzen

Demnach gelten künftig Fahrverbote oder Beschränkungen, die von einem Mitgliedsstaat bei einem schweren Unfall gegen einen Fahrer verhängt werden, auch in dem Land, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Das Land, das den Führerschein ausgestellt hat, muss das Fahrverbot dann EU-weit durchsetzen. In Zukunft sollen die Behörden Informationen zu schweren Verstößen untereinander austauschen.

Die Neuregelung soll insbesondere bei schweren Verstößen wie Trunkenheit am Steuer, erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen oder Unfällen mit Todesfolge greifen. Voraussetzung ist, dass der Mitgliedstaat des Verstoßes eine mindestens dreimonatige Fahrpause verhängt und alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Bisheriger Führerscheinentzug örtlich begrenzt

Nach derzeit geltendem Recht dürfen EU-Länder, die den Führerschein nicht ausgestellt haben, Fahrverbote nur im eigenen Hoheitsgebiet durchsetzen. Nur das EU-Land kann bislang vollständig den Führerschein entziehen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde.

Zuvor hatten sich das EU-Parlament und die Mitgliedsländer bereits unter anderem auf die Einführung des digitalen Führerscheins in der gesamten EU bis 2030 geeinigt. Der Rat und das Parlament müssen die Vorhaben noch formell annehmen, dies gilt jedoch als Formsache.

Mit Informationen von dpa und AFP

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