Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung". Sie beruft sich auf die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Die Frage, wie viele Poststücke jährlich von Verfassungsschützern und Fahndern geöffnet werden, habe die Regierung nicht beantworten wollen.
Postgeheimnis wird eingeschränkt
In Deutschland gilt grundsätzlich das Postgeheimnis. Dieses wird aber eingeschränkt, wenn jemand verdächtig wird zum Beispiel einen Terroranschlag oder ein schweres Verbrechen wie Mord oder Totschlag zu planen und begangen zu haben. 2015 erhielten dem Bericht zufolge Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst die Erlaubnis, knapp 200 Verdächtige auf diese Weise zu überwachen. Das gehe aus einem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages hervor, heißt es in dem Zeitungsbericht weiter.
Die Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke reagierte empört.
"Schon die hohe Zahl von rund 1.500 in die Postüberwachung eingebundenen Mitarbeitern allein bei der Deutschen Post lässt ein erschreckend hohes Ausmaß der Überwachung befürchten." Ulla Jelpke Linke