Die Ladung zum Haftantritt sei aber noch nicht erfolgt, sagte Staatsanwalt Benjamin Kluck am Dienstag in Mönchengladbach. Das Urteil gegen den Verdächtigen - eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten - erging demnach am 29. November vergangenen Jahres. "Der Umstand, dass es einen zeitlichen Verzug zwischen rechtskräftiger Verurteilung und Ladung zum Strafantritt gibt, ist grundsätzlich nichts Ungewöhnliches“, sagte Staatsanwalt Kluck.
Verdächtiger schon wegen Vergewaltigung verurteilt
Der 30 Jahre alte Verdächtige soll in den nächsten Tagen verhört werden. Er soll eine 19 Jahre alte Frau in einem Zug voller Fußballfans auf der Rückreise vom Spiel Bayern München gegen Borussia Mönchengladbach missbraucht haben. Am Montag hatte er sich in einer Haftanstalt in Nordrhein-Westfalen gemeldet, um wegen einer anderen Straftat eine Freiheitsstrafe anzutreten. Dabei ging es um eine Strafe wegen Körperverletzung, die ursprünglich zur Bewährung ausgesetzt war. Durch die Verurteilung wegen Vergewaltigung müsse er jetzt aber auch diese Strafe absitzen, sagte Kluck.