Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat sich für Verbesserungen im Mutterschutz für Selbstständige ausgesprochen. "Gleichbehandlung zwischen Selbstständigen und Angestellten ist nicht ganz einfach. Aber es muss auch Selbstständigen möglich sein, ohne zu hohe Hürden eine Familie gründen zu können", sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Daher sollten wir auch die Freistellung für Selbstständige ermöglichen." Weiter ins Detail ging Paus nicht.
Mutterschutzgesetz gilt bisher nicht für Selbstständige
Das Mutterschutzgesetz, das beispielsweise Schutzfristen vor und nach der Entbindung und die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots vorsieht, gilt bislang nicht für schwangere und stillende Frauen, die ausschließlich selbstständig arbeiten.
Wer als Selbstständiger freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist, erhält dennoch bereits jetzt während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse. Diesen Anspruch haben freiwillig gesetzlich Versicherte nur, wenn Sie entweder den höheren vollen Beitragssatz (plus kassenabhängigen Zusatzbeitrag) bezahlen oder einen Wahltarif Krankengeld abschließen. Seit 2017 haben selbstständige Frauen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung während der Mutterschutzfristen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes.
Vaterschaftsurlaub ab 1. Januar 2024
Paus kündigte an, auch den geplanten Vaterschaftsurlaub für die ersten beiden Wochen nach einer Geburt im Mutterschutz zu regeln. Das Geld dafür soll nach den Worten der Ministerin aus einem Fonds beim Bundesgesundheitsministerium kommen, der von den Arbeitgebern gespeist wird. Als Starttermin für den Vaterschaftsurlaub nannte Paus erneut den 1. Januar 2024. "Wir wollen das mit einem größeren Vorlauf machen, damit sich alle darauf einstellen können", sagte sie. "Für kleine und mittlere Unternehmen sind solche Freistellungen gerade in der Krise nicht ganz einfach."
Paus betonte: "Wir wollen erreichen, dass Partner oder Partnerinnen nicht mehr regulären Urlaub nehmen müssen, wenn sie nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen." Die ersten zwei Wochen seien von größter Bedeutung für das Neugeborene und die Eltern. "Und die Freistellung unterstützt Eltern in ihrem Wunsch nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung."
Den Begriff "Vaterschaftsurlaub" hält die Ministerin allerdings nicht für gelungen. Die ersten zwei Wochen mit einem Baby seien "alles andere als Urlaub". Zudem würden "Kinder heute in vielfältigen Partnerschaften und Lebensgemeinschaften groß" und es seien nicht nur Väter, "die freinehmen, sondern zum Beispiel auch die Lebenspartnerin der Mutter".
Garantiebetrag in Grundsicherung in etwa so hoch wie Kindergeld
Die Bundesfamilienministerin geht davon aus, dass der einkommensunabhängige Garantiebetrag als Teil der geplanten Kindergrundsicherung in etwa der Größenordnung des Kindergeldes entsprechen wird. "Der Garantiebetrag wird sich sicher um den Kindergeldbetrag bewegen", sagte Paus dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Mit Verweis auf die Inflation und Energiekrise wollte sie aber keine Prognose darüber abgeben, wie hoch die Kindergrundsicherung insgesamt ausfallen wird.
Die Ampel-Regierung will in der Kindergrundsicherung diverse Familienleistungen bündeln. Paus will, dass 2025 das erste Geld aus dieser Grundsicherung ausbezahlt wird. Der "Garantiebetrag" soll wie bisher auch nach der Geburt eines Kindes beantragt werden können. Daneben soll es einen Zusatzbetrag geben, der sich am Einkommen der jeweiligen Familie orientiert. Ziel der Reform ist es, dass Familien künftig einfacher von Leistungen profitieren können, die sie bislang wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden in vielen Fällen gar nicht erst beantragen.
Mit Informationen von dpa, KNA und AFP.
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