Migranten fordern in Fürstenfeldbruck eine Bleibeperspektive
Bildrechte: Sachelle Babbar, picture alliance/ZUMA Press

Migranten fordern in Fürstenfeldbruck eine Bleibeperspektive

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

#Faktenfuchs: Was ist an der Kritik am UN-Migrationspakt dran?

Im Dezember soll der UN-Migrationspakt verabschiedet werden, der die weltweiten Migrationsströme besser regeln will. Deutschland ist für den Pakt. Aber auch hierzulande wird Kritik laut. Der #Faktenfuchs überprüft fünf verbreitete Kritikpunkte.

Migration ist ein weltweites Phänomen. Noch nie gab es so viele Migranten wie 2017, als die Vereinten Nationen (UN) ihren jüngsten Migrationsbericht vorlegten: 258 Millionen Menschen lebten nicht in ihrem Geburtsland - so ist der Begriff Migrant definiert. Zum Vergleich: 2010 gab es 220 Millionen Migranten. Die meisten von ihnen ließen sich in Asien nieder (80 Millionen), dicht gefolgt von Europa (78 Millionen) und Nordamerika (58 Millionen). In Deutschland gibt es nach dieser Definition zwölf Millionen Migranten.

  • Dieser Artikel stammt aus dem Jahr 2018. Alle aktuellen #Faktenfuchs-Artikel finden Sie hier

Aber nicht jeder Migrant ist ein Flüchtling: Etwa jeder zehnte Migrant weltweit (25,9 Millionen) ist laut UN-Migrationsbericht ein Flüchtling. Das UN-Flüchtlingshilfwerk kommt aufgrund anderer Definitionen zu deutlich höheren Flüchtlingszahlen: Im Jahr 2017 waren laut UNHCR 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht. In jedem Fall fällt Flucht auch unter Migration, die beiden Begriffe sind aber nicht deckungsgleich.

Bislang gibt es noch keine allgemeingültigen Absprachen darüber, wie die internationale Gemeinschaft mit dem weltweiten Thema Migration umgehen soll. Klar ist nur, "dass die Migrationsproblematik von keinem Staat allein bewältigt werden kann", wie es im Entwurf des UN-Migrationspaktes heißt.

Kritik am Migrationspakt

In Deutschland werden vor allem aus dem politisch rechten Lager harsche Angriffe auf den Migrationspakt laut. Das Auswärtige Amt setzt auf eine transparente Kommunikation. Dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) ist die Informationspolitik der Bundesregierung zu verhalten: "Populisten sorgen mit Falschinformationen für eine Protestwelle, weil keine öffentliche Debatte über diese internationale Vereinbarung geführt wird", kritisierte Kretschmer kürzlich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat auch eine Debatte über den Migrationspakt in der CDU-CSU-Bundestagsfraktion gefordert. Am 8. November wird sich der Bundestag mit dem Antrag der AfD befassen, den Migrationspakt nicht zu unterzeichnen. Das Abkommen soll bei einem Gipfeltreffen am 10. und 11. Dezember in Marokko von den Mitgliedsstaaten angenommen werden.

Was stimmt in den Debatten um den Migrationspakt? Fünf Fakten, die helfen, manches Gerücht geradezurücken:

1. Der Migrationspakt ist völkerrechtlich unverbindlich

Zu den umstrittensten Punkten des Migrationspaktes zählt die Frage, ob er rechtlich verbindlich ist oder nicht. "Dieser Globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar", heißt es in Artikel 7 des Migrationspakts. Es handelt sich um eine Art politischer Absichtserklärung. Das Auswärtige Amt sieht in dem Pakt "eine politische Willenserklärung der Mitgliedstaaten. Es ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Der Pakt hat keine Bindungswirkung", wie ein Sprecher auf der Bundespressekonferenz sagte. "Wenn sich ein Mitgliedsland also nicht an den Pakt hält, kann es nicht verklagt werden", erklärt Hannah Birkenkötter, Völkerrechtlerin an der Humboldt Universität Berlin und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen.

Die AfD behauptet, dass in dem Migrationspakt 90 Mal von Verpflichtung oder Pflicht die Rede sei und das jede Diskussion über die Verbindlichkeit des Migrationspaktes überflüssig mache. In der Tat kommt das Wort "Pflicht" sogar mehr als 100 Mal im Text vor, allerdings relativiert der Migrationspakt diese Verpflichtungen: Sie seien "unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen und unter Beachtung der nationalen Politiken und Prioritäten" umzusetzen, wie es in Artikel 41 heißt. Der Pakt räumt den Ländern also einigen Handlungsspielraum ein.

2. Der Migrationspakt greift nicht in Deutschlands Souveränität ein

Auch der Vorwurf, der Migrationspakt sei eine Einschränkung der Souveränität einzelner Staaten, trifft nicht zu. Artikel 15c ist explizit der nationalen Souveränität gewidmet: "Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln."

Auch das Auswärtige Amt weist den Vorwurf zurück, der Migrationspakt untergrabe die nationale Souveränität: “Der Pakt formuliert Ziele. Wie diese Ziele umgesetzt werden, insbesondere dann, wenn es darum geht, zur Bekämpfung illegaler Migration Möglichkeiten für legale Migration zu schaffen, das bleibt den Mitgliedstaaten offen. Die Kriterien und die Höhe der Zuwanderung bleiben souveräne Entscheidungen der Staaten”, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes.

3. Kein Dekret für "ungebremste Masseneinwanderung"

Die AfD befürchtet, dass der Migrationspakt zu einer Stärkung der Rechte von Migranten führen könnte und erhebt den Vorwurf: "Die Regierung nimmt damit eine Beschleunigung und Vervielfachung der Zuwanderung in Kauf."

Laut Auswärtigem Amt sind Vorhersagen, wonach sich durch das Abkommen die Zuwanderung erhöhen werde, "vollkommen unseriös und entsprechen auch nicht der Zielrichtung des Pakts". In dem Textentwurf wird zudem festgehalten, dass die Migrationsursachen gemindert und die Menschen veranlasst werden sollen, in ihrer Heimat zu bleiben.

Eine unbegrenzte Aufnahme von Flüchtlingen steht nicht in dem Regelwerk. In den Zielen ist vielmehr die Rede davon, reguläre Migration zu erleichtern und irreguläre Migration zu reduzieren. Unter dem Punkt “Gemeinsame Verantwortung” heißt es:

"Mit diesem umfassenden Ansatz wollen wir eine sichere, geordnete und reguläre Migration erleichtern und gleichzeitig das Auftreten und die negativen Auswirkungen irregulärer Migration durch internationale Zusammenarbeit und eine Kombination der in diesem Pakt dargelegten Maßnahmen reduzieren."

Auch Benjamin Schraven und Eva Dick vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik wenden sich in ihrer Kolumne vom 23. Juli gegen die Vorstellung einer "ungebremsten Einwanderung":

"Wichtig ist aber vor allem die Botschaft, die dieses Abkommen ausstrahlt: Der Globale Migrationspakt ist sicherlich kein Türöffner für ungebremste Masseneinwanderung nach Europa oder dergleichen. Er ist vielmehr ein nüchternes Bekenntnis zu dem, was Migration eigentlich ist. Nämlich eine globale Realität, die sich nicht einfach durch Grenzschließungen oder ein paar Milliarden Euro mehr an Entwicklungshilfe unterbinden lässt."

Die Autoren geben auch zu bedenken, dass ein Großteil der internationalen Migrationsbewegungen innerhalb der Regionen des globalen Südens stattfinden. Die Migration von Afrika Richtung Europa stelle nur einen kleinen Teil der Migrationsprozesse dar.

"Nein. Der UN-Migrationspakt enthält keine Aufnahmezusagen”, heißt es auch in den "Fragen und Antworten zum Migrationspakt" auf der Webseite der CDU.

Die Rechte von Migranten sollen mit dem Migrationspakt gestärkt werden. Aufnahmeländer verpflichten sich mit dem Abkommen zum Beispiel, die Menschenrechte von Migranten zu achten, "alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen" und Intoleranz gegenüber Migranten zu verfolgen.

4. Keine neuen Ansprüche auf Sozialleistungen

Kritiker befürchten, dass der Migrationspakt eine Einladung an Wirtschafts- und Armutsflüchtlinge in die westlichen Sozialsysteme sei. Die AfD schreibt auf ihrer Webseite, der Migrationspakt "ermöglicht allen künftigen Migranten den Zugang zum Sozialsystem, zu dessen Erbringung sie nichts beigetragen haben."

Bereits jetzt gilt in Deutschland aufgrund des Grundgesetzes, dass Migranten – wie andere auch – menschenwürdig behandelt werden müssen. Dadurch stehen ihnen grundlegende Leistungen zu. "Der Globale Pakt begründet keine neuen Ansprüche auf Sozialleistungen in Deutschland", heißt es aus dem Auswärtigen Amt.

Die für Deutschland maßgeblichen Regelungen ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Das Auswärtige Amt weist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Juli 2012 hin: "Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativeren."

5. Kein Anhaltspunkt für verordnete, positive Berichterstattung

Nach Ansicht der AfD fordert der Migrationspakt die Medien dazu auf, "über die Vorteile der Zuwanderung im Sinne einer ‘Bereicherung der Gesellschaft’ zu berichten". Andere Kritiker sprechen davon, dass der Migrationspakt den Staaten die Pflicht auferlege, Kritik an Einwanderung zu unterbinden. Dafür gibt es keinen Anhaltspunkt. Der Migrationspakt gibt zwar als Ziel die "Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration" aus. So soll "unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet" gefördert werden (Artikel 33c). Von einer Verpflichtung, positiv über Migration zu berichten, etwa im Sinne, dass Migration eine Bereicherung darstellte, ist nicht die Rede.

Artikel 33c fordert allerdings auch die "Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern". Diese Formulierung führte vor allem in der Schweiz zu einer Diskussion darüber, ob nur noch Medien mit migrationsfreundlicher Berichterstattung in den Genuss von öffentlichen Fördergeldern kommen. In Deutschland gibt es allerdings keine Medien, die vom Staat finanziert werden. Der Deutsche Journalistenverband sieht daher auch eher "autokratische Regime wie Russland als Adressaten" dieses Absatzes im Migrationspakt, wie DJV-Pressesprecher Hendrik Zörner sagt.

Migration ist nicht das gleiche wie Flucht

Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert als Flüchtling eine Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt wird.

2016 verabschiedeten die 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die "New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten", um die Bewältigung der weltweiten Flucht- und Migrationsbewegungen zu verbessern. Darin haben sie festgehalten, zwei separate Pakte auszuhandeln. Einen "Globalen Pakt für Flüchtlinge" und einen "Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration", wie der UN-Migrationspakt offiziell heißt.

Einige Staaten wollen den Migrationspakt nicht unterzeichnen

Im Juli 2018 herrschte in der UN-Generalversammlung noch fast einhellige Zustimmung zum Migrationspakt. Mit Ausnahme der USA stimmten alle UN-Mitgliedstaaten dem Textentwurf für den Migrationspakt zu. Jetzt, fünf Wochen, bevor das Abkommen in Marrakesch verabschiedet werden soll, wird die Kritik lauter. Neben den USA scheren nun auch Österreich, Ungarn und Australien aus. Tschechien und Kroatien erwägen ebenfalls, dem Pakt nicht beizutreten. Polen und Dänemark äußern sich skeptisch. "Wenn ein Land ankündigt, den Pakt nicht zu unterzeichnen, ist das eine klare Absage an den Mulitlateralismus. Die Nicht-Unterzeichner signalisieren damit, dass sie nicht die Notwendigkeit sehen, uns als Weltgemeinschaft zusammenzufinden", sagt Völkerrechtlerin Birkenkötter.