Auch in Portugal wird mit PCR-Tests auf Corona getestet.
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Auch in Portugal wird mit PCR-Tests auf Corona getestet.

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#Faktenfuchs: Irreführende Meldungen über PCR-Urteil in Portugal

Behauptungen über ein portugiesisches Quarantäne-Urteil kursieren im Netz. Der #Faktenfuchs klärt, warum das Urteil zwar etwas über Zwangsmaßnahmen in Portugal sagt - aber keine Aussagekraft über PCR-Tests hat.

In Portugal haben Richterinnen in einem Urteil zu einer Quarantäne-Maßnahme auch Corona-PCR-Tests bewertet - und damit nach Ansicht der Obersten Justizbehörde des Landes ihre Kompetenzen überschritten.

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Aktuell kursiert die Behauptung, am 11. November habe das Berufungsgericht in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon die mangelnde Zuverlässigkeit des PCR-Tests festgestellt. In zahlreichen Blog-Artikeln, die Corona verharmlosen, und auch in Medien wie RT Deutsch, das häufig Desinformation verbreitet, wird diese Falschbehauptung verbreitet. Tatsache ist: Zwar führten die Richterinnen Zweifel an der Verlässlichkeit von PCR-Tests an. Doch lag das nicht in ihrem Kompetenzbereich. Der Oberste Justizrat von Portugal erklärte, mit der Entscheidung habe das nichts zu tun.

Durch die Falschmeldungen entsteht der Eindruck, das Gericht habe ein aussagekräftige Entscheidung über PCR-Tests getroffen - die möglicherweise auch für Deutschland Konsequenzen haben könne. Das ist nicht richtig.

Kurz zusammengefasst

Es ging um eine Zwangsquarantäne für deutsche Touristen. Es stellte sich heraus, dass sie rechtlich gesehen in diesem Fall nicht in Ordnung war, die Berufungsrichterinnen aber mit ihren Aussagen über die Eignung eines PCR-Tests für eine Diagnose ihre Befugnisse überschritten.

Was ist der Hintergrund des portugiesischen Gerichtsurteils?

Vier Deutsche, die im August auf die Azoren eingereist waren, mussten dort mehrere Tage lang in Zwangsquarantäne, nachdem eine Mitreisende positiv getestet worden war. Das recherchierten die ARD-Korrespondenten für Spanien und Portugal für den #Faktenfuchs. Die Deutschen klagten vor einem Regionalgericht, dem Gerichtshof der Azoren, dass ihnen zu Unrecht die Freiheit entzogen worden sei.

Mit Erfolg: Die Richter auf den Azoren befanden, dass die Quarantäne auf richterliche Anordnung hätte erfolgen müssen. So sieht es der Grundsatz des "Habeas Corpus" vor, der in Großbritannien wie in Portugal gilt: Danach sind Inhaftierungen ohne Rechtsgang ausgeschlossen. Die Deutschen hätten außerdem in ihrer Muttersprache über ihre Rechte belehrt werden müssen. Ein PCR-Test allein reiche nicht aus, um Menschen in Zwangsquarantäne zu schicken. Nachdem das Urteil gesprochen worden war, konnten die Deutschen ihre Quarantäne beenden.

Der Knackpunkt dabei war nicht der PCR-Test - wie das Berufungsverfahren zeigte.

Worum es beim Berufungsurteil ging

Die Gesundheitsbehörden der Azoren legten daraufhin gegen das Urteil Berufung ein. Zwei Richterinnen am Berufungsgericht in Lissabon gaben dem Regionalgericht recht. Nach ihrer Ansicht ist eine Gesundheitsbehörde nicht befugt, über einen Freiheitsentzug zu entscheiden. Dies sei Aufgabe eines Richters. Außerdem dürfe in Portugal niemand festgehalten werden, ohne dass ihm ein Rechtsbruch vorgeworfen wird. Damit das wegen der Corona-Pandemie geschehen könne (Ausgangs- und Kontaktsperren), hätte der Notstand erklärt werden müssen, der damals nicht galt. In dieser Hinsicht habe das Regionalgericht richtig gehandelt, befanden die Berufungsrichterinnen in Lissabon.

Weshalb bekam der PCR-Test eine scheinbar so große Rolle? In ihrer Begründung äußerten sich die Richterinnen am Berufungsgericht auch zur Wirksamkeit von PCR-Tests: Sie sagten, der PCR-Test allein reiche nicht aus, um eine Covid-Diagnose zu erhalten. Für diese Stellungnahme werden sie nun heftig kritisiert.

Nach Auffassung des Obersten Justizrats von Portugal, CSM, überschritten die Richterinnen hier ihre Kompetenzen. Sie hätten nicht zum Grad der Zuverlässigkeit der derzeit verwendeten Tests Stellung nehmen dürfen. Deswegen müssen sie am 2. Dezember in einer Disziplinaruntersuchung des Justizrats Rede und Antwort stehen.

Es ist also zu unterscheiden zwischen den Fragen:

1. Reicht der PCR-Test für eine Corona-Diagnose? Das zu beantworten überschreitet die Kompetenz der Richter.

2. Ist die Corona-Diagnose einer Gesundheitsbehörde ausreichend, um jemanden in Zwangsquarantäne zu schicken - ohne richterliche Entscheidung? Nein. Ohne den Alarmzustand ist es nicht möglich, jemanden in Zwangsquarantäne zu schicken. Dieser galt damals nicht (derzeit aber schon).

Was weiß man über die Zuverlässigkeit von PCR-Tests?

Die umstrittenen Äußerungen der Berufungsrichterinnen zur Zuverlässigkeit von PCR-Tests entsprechen nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Stand. Die PCR-Tests gelten grundsätzlich als sehr sicher. Werden die Abstriche korrekt entnommen und die Proben entsprechend den Vorgaben korrekt gelagert, transportiert und analysiert, beträgt die Genauigkeit der Tests nahezu 100 Prozent. Ausführlich legt das der #Faktenfuchs in mehreren Artikeln dar, etwa hier, hier und hier.

Fazit

Ein portugiesisches Gerichtsurteil wird in Deutschland herumgereicht. Es soll als Beleg für die Unzuverlässigkeit von PCR-Tests dienen. Dazu taugt es nicht. Die Richterinnen haben hier ihre Kompetenzen überschritten, sagt der Oberste Justizrat des Landes. In der Sache lagen sie nach aktuellem wissenschaftlichen Stand nicht richtig.

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