Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat ein überraschendes Urteil zum Urheberrecht gefällt. Demnach ist die Nutzung eines Fotos auch dann eine Urheberrechtsverletzung, wenn dies ganz offensichtlich aus einer nicht-kommerziellen Absicht heraus geschieht und ein Link zur Originalquelle gesetzt wird.
Urheberrecht in der Schule?
Eine Schülerin hatte ein Foto der Stadt Cordoba für ein Schulreferat verwendet, das anschließend auf der Seite der Schule veröffentlicht wurde. Der Fotograf mahnte die Stadt Bottrop und das Land NRW ab und verlangte 400 Euro. Der Fall gelangt zum EuGH, der überraschenderweise der Empfehlung des Generalanwalts nicht folgen wollte. Dieser war nämlich zu dem Ergebnis gelangt, dass die Nutzung des Bildes rechtmäßig gewesen sei. Abgesehen vom nicht-kommerziellen Charakter der Verwendung, verwies er auch darauf, dass der Fotograf keine Hinweise zur Nutzungseinschränkung angegeben hatte. Im Normalfall folgt das Gericht der Empfehlung des Generalanwalts, dies war in diesem Fall anders.
Urheberrecht bleibt streng
Es bleibt somit beim restriktiven Urheberrecht in Europa. In den USA beispielsweise gelten sogenannte "Fair Use"-Regeln, die die Verwundung von urheberrechtlich geschütztem Material erlauben, wenn damit keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird. Wer hierzulande trotzdem ein fremdes Foto für sein Referat verwenden möchte, muss in jedem Fall vorher den Fotografen fragen oder sich bei Bildern bedienen, die unter einer Creative Commons-Lizenz stehen.