Sind Zigarettenpackungen in einem Automaten von außen nicht sichtbar, müssen auch die Schockbilder auf den Päckchen nicht zwangsläufig zu sehen sein.
Wenn der Verbraucher die Packung nicht sehen kann, "wird er keinen Kaufimpuls verspüren, dem durch die gesundheitsbezogenen Warnhinweise entgegengewirkt werden soll", heißt es in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg. Damit werde das Ziel, die menschliche Gesundheit zu schützen, nicht gefährdet (Rechtssache C-356/22).
Grund für die Klage: Zwei Münchner Supermärkte
Hintergrund des Urteils ist ein Verfahren aus Deutschland. Die Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei hatte geklagt, weil an den Kassen in zwei Münchner Supermärkten Zigaretten über Automaten angeboten wurden, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren. Das Münchner Landgericht hatte die Klage 2018 zurückgewiesen, der Bundesgerichtshof das Verfahren im Februar 2022 ausgesetzt und den EuGH gebeten, für den Fall relevantes EU-Recht auszulegen.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!