Eine Scheidung vor einem syrischen Scharia-Gericht ist nach Einschätzung des zuständigen Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Deutschland nicht gültig. Das geht aus einem in Luxemburg veröffentlichten Schlussantrag hervor.
Zugang nur für Männer diskriminierend
Darin heißt es, dass es sich bei einer Scheidung vor einem syrischen Scharia-Gericht um eine "private Scheidung" handele.Der Generalanwalt wies zudem darauf hin, dass in Syrien nur Männer eine Ehescheidung vor einem geistlichen Gericht beantragen könnten. Auch aus diesem Grund könne die Scheidung nicht als "rechtswirksam" anerkannt werden.
Urteil wird in einigen Wochen erwartet
Eine syrische Frau hatte ursprünglich vor einem Münchner Gericht gegen ihren ebenfalls aus Syrien stammenden Ehegatten geklagt. Dieser hatte sich 2013 von einem Bevollmächtigten vor einem geistlichen Gericht in Syrien scheiden lassen. Beide Syrer besitzen auch die deutsche Staatsangehörigkeit und leben in Deutschland. Die Schlussanträge sind eine Empfehlung des Generalanwalts. Die Richter müssen ihnen in ihrem Urteil, das in einigen Wochen erwartet wird, jedoch nicht folgen.