Das Europaparlament hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben. Das Parlament in Straßburg folgte damit am Dienstag mehrheitlich einem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München aus dem vergangenen August.
Online-Beitrag im Fokus: Hitlergruß-Fotomontage?
Wie aus Dokumenten des Parlaments hervorgeht, geht es in den Ermittlungen um einen Online-Beitrag Bystrons aus dem Jahr 2022, der an einen Hitlergruß erinnere. Der AfD-Politiker hatte demnach eine Fotomontage auf seinem Profil im Onlinedienst X (früher Twitter) hochgeladen, auf der verschiedene Politiker mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand zu sehen waren. Offenbar sind auch Mitglieder der geschäftsführenden Bundesregierung darunter.
Bystron wird den Angaben zufolge vorgeworfen, "Symbole verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbreitet oder öffentlich verwendet zu haben". Die Ermittler gingen davon aus, dass der AfD-Politiker "zumindest stillschweigend in Kauf genommen hat, dass diese Fotomontage bei einem objektiven Twitter-Nutzer den Eindruck erweckt, dass es sich bei der abgebildeten Armhaltung um den 'Hitlergruß' handelt", heißt es in der Erklärung des Parlaments.
Wegen der Ermittlungen hatte der Bundestag, dem Bystron damals angehörte, seine Immunität bereits 2023 aufgehoben. Da der AfD-Politiker mittlerweile Europaabgeordneter ist, war das Strafverfahren gegen ihn vorläufig ausgesetzt worden, da nun das EU-Parlament ebenfalls seine Immunität aufheben musste.
Bystron behaupet: Verfahren "medienwirksam" inszeniert"
Über ein Jahr lang habe das Foto niemanden gestört, teilte Bystron auf dpa-Anfrage mit. "Erst mit aufkommendem EU-Wahlkampf entdeckte darin die Staatsanwaltschaft einen Hitlergruß und inszenierte medienwirksam ein Verfahren gegen mich", sagte er.
Ermittlungen bereits wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche
Gegen Bystron gibt es weitere Vorwürfe. Im Zuge von Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen wurde ebenfalls beantragt, die Immunität des Politikers aufzuheben. Wann das EU-Parlament über die Aufhebung der Immunität in diesem Fall entscheidet, steht nicht fest.
Bystron war im Zusammenhang mit Ermittlungen zu dem pro-russischen Internetportal "Voice of Europe" mit Sitz in Tschechien in die Schlagzeilen geraten. Er hatte in Interviews für das Portal russlandfreundliche Darstellungen verbreitet. In diesem Zusammenhang wird ihm vorgeworfen, für seine Beiträge Geld aus Russland kassiert zu haben. Bystron weist auch diese Anschuldigungen zurück.
Mit Informationen von AFP und dpa
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