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Blick in den Plenarsaal des Europaparlaments

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EU-Parlament beschließt Sperrklauseln für Kleinstparteien

Das Europaparlament hat einer Reform des EU-Wahlrechts zugestimmt. Sie soll verhindern, dass Kleinstparteien Mandate erhalten und damit die Mehrheitsbildung im Parlament vereinfachen. Betroffen sein könnten etwa Freie Wähler, ÖDP, NPD und Piraten.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die Befürworter - allen voran CDU, CSU und SPD - wollen damit eine Zersplitterung des Parlaments verhindern. Kritiker sehen aber die Meinungsvielfalt in dem Haus bedroht.

Alle größeren EU-Mitgliedstaaten, die mehr als 35 Abgeordnete nach Straßburg schicken, haben bereits Sperrklauseln eingeführt - bis auf Deutschland und Spanien. Vorgesehen sind für sie nun Schwellen zwischen zwei und fünf Prozent der Stimmen. Derzeit sind sieben der 96 deutschen Sitze im Europaparlament von Mitgliedern von Kleinstparteien besetzt. Freie Wähler, ödp und Piratenpartei kündigten Klagen gegen die Sperrklausel an.

Mitgliedsstaaten müssen Bestimmungen noch billigen

Bis die Änderung des EU-Wahlgesetzes tatsächlich in Kraft tritt, gibt es noch eine Hürde: Jeder Mitgliedstaat muss zuerst die neuen Bestimmungen billigen. Falls alle Staaten die neuen Regeln vor 2019 ratifizieren, gelten sie spätestens bei der übernächsten Europawahl 2024 verbindlich. Die Mitgliedsländer haben auch die Möglichkeit, sie schon vor der Europawahl im Mai 2019 einzuführen. Das würde aber den Empfehlungen von Rechtsexperten widersprechen, die Änderungen im Wahlrecht zwölf Monate vor dem Urnengang kritisch sehen.

Die deutsche Drei-Prozent-Sperrklausel war 2014 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Sie verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, hieß es damals im Urteil.