Die Frage, ob die Freiheitseinschränkungen für Geimpfte zurückgenommen werden sollen oder nicht, werde gerade öffentlich wie politisch "heiß diskutiert", betonte Alena Buyx, die Vorsitzende des Ethikrates, am Vormittag auf einer Pressekonferenz. Deshalb habe sich der Ethikrat dazu entschieden, Stellung zu beziehen - gegen Sonderrechte für Geimpfte.
"Mit aller gebotenen Vorsicht" könne man zwar feststellen, dass die anlaufenden Impfungen gegen Corona die Gefahr vermindern, dass es zu schweren Verläufen oder gar Todesfällen kommt, so Buyx. Außerdem gelte wohl der Zusammenhang: je mehr Impfungen, desto weniger Risiken auch für Ungeimpfte.
Ethikrat fürchtet um Akzeptanz der Corona-Regeln
Allerdings sei bisher nicht klar, ob Geimpfte das Virus noch an andere weitergeben können oder nicht. Allein deshalb verbiete es sich schon, für Personen mit Immunisierung andere Regeln gelten zu lassen.
Und selbst wenn man wüsste, dass die Menschen, die eine Impfung bekommen haben, nicht mehr infektiös sind, könnte man - aus Sicht des Ethikrates - einfache Vorsichtsmaßnahmen zumuten: Abstandsregeln einhalten oder Maske tragen.
"Wegen der Gefahr, dass die praktische Durchsetzbarkeit und Akzeptanz dieser Regeln durch Ausnahmen für geimpfte Personen leiden würde, sollten sie für alle Personen zum selben Zeitpunkt aufgehoben werden." Aus der Ad-Hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrates
Der Deutsche Ethikrat lehnt derzeit die individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für Corona-Geimpfte ab. Als Grund nennt der Ethikrat in einer Stellungnahme, dass nicht sicher sei, ob Geimpfte andere Personen anstecken könnten.
Einschränkungen nur so lange wie unbedingt nötig
Der Ethikrat macht aber auch klar: Was den Bürgern wegen Corona gerade auferlegt wird, seien "gravierende Grundrechtseingriffe". Sie seien nur gerechtfertigt, solange eine akute Überlastung des Gesundheitssystems drohe.
Bei der Frage nach Vorteilen für Geimpfte spiele außerdem eine zentrale Rolle, ob es um staatliche Beschränkungen geht - oder um private. Im letzteren Fall greife nämlich die Vertragsfreiheit. Die wiederum stoße nur dann an ihre Grenzen, wenn es um Angebote geht, die für eine "gleichberechtigte und grundlegende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich" seien.
Private Anbieter könnten durchaus nur Geimpfte zulassen
Ein Beispiel: Sollte ein Konzert-Veranstalter entscheiden, dass nur Geimpfte in einen Saal oder eine Halle dürfen, so wäre das durchaus möglich. Laut Buyx wäre das auch keine "Impfpflicht durch die Hintertür". Schließlich wäre es denkbar, alternativ Schnelltests anzubieten für diejenigen, die keine Impfung haben.
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Der Ethikrat beschäftigt sich heute mit Sonderrechten für Geimpfte. Doch was denken eigentlich die Menschen auf der Straße darüber?
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