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Sächsische Wohnungsgenossenschaften

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Ein bisschen mehr Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse soll eigentlich verhindern, dass die Mieten durch die Decke schießen. So richtig funktioniert hat das jedoch nicht. Deshalb wird an dem Gesetz von 2015 noch einmal herumgeschraubt – der Mieterbund ist dennoch unzufrieden.

Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund hat sich zu früh gefreut. Im April hatte Bundesjustizministerin Katarina Barley einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse angekündigt. Er sollte weiter gehen als im Koalitionsvertrag vereinbart.

Auf Druck der Union hat die SPD-Politikerin jedoch einige Vorschläge wieder gestrichen. Ulrich Ropertz winkt deshalb ab. Der Entwurf helfe dem Mieter auch nicht wirklich weiter.

"Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag war ein zahnloser Tiger. Und diese Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wird jetzt von der Justizministerin eins zu eins umgesetzt. Zwischenzeitlich hat sie noch versucht, etwas draufzupacken, das ist an CDU/CSU gescheitert." Ulrich Ropertz, Deutscher Mieterbund

Gesetzentwurf für Mieter oder Vermieter?

Für den Rechtsexperten der CSU im Bundestag, Volker Ullrich, dagegen zeigt der Entwurf in die richtige Richtung. Gegen die Kritik verteidigt er den – wie er sagt – nachgebesserten Entwurf:

"Der Gesetzentwurf ist nicht im Interesse der Vermieter nachgebessert worden, sondern im Interesse einer besseren Wirksamkeit für unsere Mieterinnen und Mieter." Volker Ullrich, CSU, Bundestagsabgeordneter

Gestärkte Auskunftsrechte

Wie bisher dürfen Vermieter auf einen neuen Mietvertrag maximal zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete aufschlagen. Stichwort: Mietpreisspiegel. Einige Vermieter haben das umgangen und haben stillschweigend mehr kassiert. Mit der neuen Regelung müssen Vermieter den Mieter informieren, wenn sie mehr als zehn Prozent obendrauf kassieren wollen. Und zwar bevor er den Mietvertrag unterschreibt. Für den CSU-Abgeordneten Ullrich ist das der wesentliche Punkt der Mietpreisbremse.

"Das macht ja gerade die Mietpreisbremse aus, dass sie dafür sorgen möchte, dass die Mieten nicht ins Uferlose wachsen. Das wird sichergestellt, dass durch Nichteinhalten der Mietpreisbremse der Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete bekommt." Volker Ullrich, CSU, Bundestagsabgeordneter

Hier fordert der Mieterbund aber schon seit Jahren Bußgelder. Ulrich Ropertz kritisiert: Anders ist die Mietpreisbremse wirkungslos. Doch das blockieren die Unionsfraktionen im Bundestag seit Jahren.

Nur Ballungsräume im Fokus

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen Vermieter künftig statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen. Katarina Barley hätte das gerne bundesweit umgesetzt. Doch hier hat die Union ihren Rotstift angesetzt: Die Neuerung soll im neuen Entwurf nur für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten.

Geldbußen bei Tricks mit Modernisierung

Die Umlage der Modernisierungskosten darf umgerechnet maximal drei Euro pro Quadratmeter hoch sein. Der Vermieter darf nur alle sechs Jahre die Miete dafür erhöhen. Wird eine Modernisierung durchgeführt, um offensichtlich Mieter loszuwerden, sollen Mieter Anspruch auf Schadensersatz bekommen. Hier sollen Geldbußen bis 100.000 Euro ins Gewicht schlagen. Der Gesetzentwurf verspricht zwar Verbesserungen für Mieter. Doch um den aufgeheizten Wohnungsmarkt abzukühlen, reicht das allein wohl kaum.