Bildrechte: pa/dpa

Neue Datenschutzgrundverordnung

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

DSGVO: Viele Firmen und Institutionen haben noch nicht reagiert

Strenge Anforderungen, hohe Bußgelder, Verunsicherung und Zeitdruck – Unternehmen kritisieren die neuen EU-Datenschutzregeln. Fakt ist: Viele Institutionen haben noch gar nicht auf die neue Datenschutzgrundverordnung reagiert. Von Jürgen Seitz

Über dieses Thema berichtet: Nachrichten am .

Die BR-Wirtschaftsredaktion wollte wissen: Haben Firmen, Stiftungen, Vereine und Behörden die neuen Regeln als Anlass zur Überprüfung ihrer Webauftritte genutzt? Unsere Stichprobe vom 25.5. morgens zeigt ein gemischtes Bild: Manche Internetauftritte wurden in letzter Minute aktualisiert, viele waren und sind weiterhin nicht regelkonform.

Stadtwerke, Abgeordnete oder Stiftungen: Internetseiten nicht regelkonform

Die Stadtwerke einer oberbayerischen Domstadt, zwei bayerische Bundestagsabgeordnete (CSU und Grüne) und ein Bezirksverband der AfD: Sie bilden eine große Koalition der Sünder. Ohne vorgeschriebenen Datenschutzhinweis auf den mit ihnen verbundenen Homepages waren und sind sie klar abmahnfähig. Denn schon seit Jahren gilt folgende Rechtslage: Datenschutzerklärungen müssen auf Haupt- und Unterseiten einer Homepage mit einem Klick erreichbar sein. Doch selbst eine Landesdatenschutzbeauftragte hat offenbar die Stiftungs-Homepage nicht kontrolliert, bei der sie als Mit-Vorstand im Impressum steht.

Pikant, wenn schon Politiker und öffentliche Hand sich schwer tun. Aber manche nutzten die vergangenen Tage zur Last-Minute-Korrektur. Das fiel uns auf bei den Firmenseiten von zwei bayerischen IHK-Präsidenten sowie bei einer Nichtregierungsorganisation, die im Namen von Umwelt und Verbrauchern streitet.

Politik befürchtet Abmahnwelle

In Deutschland existieren rund 2,3 Millionen Firmen-Homepages. Was nicht abgeschaltet ist, muss sich an die bestehenden und neuen Bestimmungen halten – selbst wenn das alte Unternehmen nicht mehr existiert. Zwar haben die Aufsichtsbehörden bereits signalisiert, für eine Übergangszeit auf Kontrolldruck zu verzichten. Doch ab sofort besteht ein starker Anreiz für Abmahnvereine, die ihr Tätigwerden üblicherweise bei den Abgemahnten in Rechnung stellen. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie mächtig die befürchtete Abmahnwelle wird. Tatsache ist, dass die Bundesregierung zwar wirksame Schutzmaßnahmen dagegen beschließen will, diese bis heute aber nicht im Kabinett behandelt hat. Solange das nicht passiert, sind Abmahnungen formal unangreifbar.

Deshalb drängt der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten vom Parlamentskreis Mittelstand das federführende Bundesjustizministerium zu einer rasche Lösung.

Nächste Baustelle: E-Privacy-Richtlinie

Hinzu kommt: Mit der sogenannten E-Privacy-Richtlinie droht bereits die nächste digitale Regulierungsrunde. Erschwert werden soll die Nachverfolgbarkeit durch sogenannte Cookies. Was aus Verbrauchersicht zunächst positiv klingt, empört die Werbewirtschaft.

Der Münchner Werber Florian Haller bezeichnet die e-privacy-Richtlinie als „brandgefährlich“, ihre Auswirkungen als „Irrsinn“ und fürchtet um Jobs und Marktanteile zugunsten US-amerikanischer LogIn-Plattformen. Sie mache effiziente Digitalwerbung auf europäischen Medienplattformen durch das Abschaffen von Cookies faktisch unmöglich.