Bayern, München: Einkäufer warten vor einem Geschäft in der Innenstadt in einer Warteschlange.
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Bayern, München: Einkäufer warten vor einem Geschäft in der Innenstadt in einer Warteschlange.

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Die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern im Überblick

Der Lockdown in Deutschland wird bis 18. April verlängert. Die geplante "erweiterte Ruhezeit" über Ostern mit Geschäftsschließungen wurde von Kanzlerin Merkel jedoch wieder zurückgenommen. Die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern im Überblick.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Aktualisierter Artikel nach dem Rückzieher von Bundeskanzlerin Angela Merkel bei den Ruhetagsregelungen am 24.03.2021

Bund und Länder wollen den steigenden Corona-Infektionszahlen mit einem verschärften Lockdown in der Osterwoche begegnen. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten im Einzelnen beschlossen:

Lockdown

"Nach deutlich sichtbaren Erfolgen bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens im Januar und Februar zeigt die aktuelle Entwicklung - insbesondere aufgrund der hohen Verbreitung von Covid-19-Variante B.1.1.7 - wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik", heißt es in dem Beschluss. Als Konsequenz verlängerten Merkel und die Ministerpräsidenten der 16 Länder den bislang geltenden Lockdown bis 18. April.

Verschärfungen zu Ostern

Die Bundesregierung wollte die Ostertage dazu nutzen, "um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Aus diesem Grund sollten der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden ('Erweiterte Ruhezeit zu Ostern'). Doch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Mittwoch in dieser Angelegenheit einen Rückzieher gemacht und hat die angekündigte Osterruhe zurückgenommen. Sie wiederholte am Mittwoch bei der Regierungsbefragung im Parlament ihre Erklärung, wonach die Idee für einen verschärften Lockdown über Ostern ein Fehler gewesen sei.

Nach wie vor sind private Zusammenkünfte in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Religionsgemeinschaften werden gebeten, "religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen".

Notbremse

"Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte konsequent umgesetzt werden." Demnach treten die bis zum 7. März gegoltenen Maßnahmen automatisch wieder in Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen in dem Land oder der Region über 100 liegt.

Hotspot-Maßnahmen

In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 werden "weitergehende Schritte umgesetzt". Als Möglichkeiten ("Dies kann insbesondere sein") werden eine Tragepflicht medizinischer Masken im privaten Pkw für hausstandsfremde Mitfahrer und weitergehende Verpflichtungen für tagesaktuelle Schnelltests in bestimmten Bereichen genannt - aber auch "Ausgangsbeschränkungen" und "verschärfte Kontaktbeschränkungen". In Bayern gibt es solche Regelungen bereits.

Modellprojekte

Lockerungen auf Probe: In befristeten Modellprojekten können die Länder "in einigen ausgewählten Regionen" mit strengen Schutzmaßnahmen "einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzung von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen".

Reisen

Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürger, "auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten - auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage". Für Flüge soll eine generelle Testpflicht vor Abflug nach Deutschland verordnet werden. Fluglinien werden aufgefordert, nicht noch mehr Flüge über die Osterferien anzubieten: "Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien sowohl konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird."

Unternehmen

Die Unternehmen sollen weiter Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen "und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen" - mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche. Wenn nicht genügend Unternehmen mitziehen, droht ihnen womöglich eine Testpflicht: Auf Grundlage eines Umsetzungsberichts Anfang April werde die "Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht".

Altenheime

Die vorrangigen Impfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen sollen mehr Besuche ermöglichen: "Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder durchgeführt werden."

Perspektive

Am 12. April wollen Merkel und die Ministerpräsidenten wieder tagen.

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