In Bayern musste bisher kein wildlebender Wolf abgeschossen werden – in anderen Bundesländern hingegen schon. Bisher ist das allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Die FDP will das Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring bundesweit vereinheitlichen und den Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufnehmen. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion heute im Bundestag eingebracht.
"Natürlich haben wir hier in Deutschland Flächen, wo der Wolf weitgehend gefahrlos einen Lebensraum finden kann. Das Umland von Metropolen von Berlin, München oder das Ruhrgebiet gehören definitiv nicht dazu.“ Karlheinz Busen, FDP
Forderung der FDP
Die FPD fordert deshalb, bundesweit Verbreitungsgebiete festzulegen und Wölfe, die außerhalb dieser Verbreitungsgebiete auftauchen, zu fangen oder abzuschießen. Zuspruch erhielt die FDP von der Union, die forderte, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, den Schutzstatus des Wolfes zu überprüfen.
Positionen der anderen Parteien
Die SPD übte Kritik am Antrag der FDP. Linke und Grüne plädierten dafür, die Herden besser zu schützen und Weidetierhalter finanziell besser zu unterstützen.
Die AfD will die Interessen der Weidetierhalter mit denen des Naturschutzes gleichstellen. Die Partei schlägt vor, den Status der in Deutschland lebenden Wölfe und Wolfsmischlinge festzustellen. Die Partei will zunächst untersuchen, ob Tiere Mischlinge sind, die keinen Schutzstatus genießen. Darüber hinaus will die Fraktion definieren, ab wann ein Einzelwolf oder Rudel als „problematisch“ gilt.
Die Arbeit an dem Thema geht jetzt Umweltausschuss weiter.