Reisende am Frankfurter Flughafen

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Das ändert sich zum 1. Juli

Im neuen Monat treten eine Reihe von gesetzlichen Änderungen in Kraft. Betroffen sind unter anderem Reisende und Rentner, aber auch Waffenbesitzer und Zahnärzte. Ein Überblick.

Rente

Rentner bekommen mehr Geld. Im Osten steigt die Rente um 3,37 Prozent, im Westen um 3,22 Prozent. Grund für die Differenz ist, dass die Renten langsam angeglichen werden sollen.

Pauschalreisen

Juristen unterteilten Reisende bislang in zwei Arten: Pauschal- und Individualreisende. Die einen buchen alle Leistungen im Paket, die anderen sämtliche Leistungen getrennt. Pauschalreisende sind deutlich besser abgesichert gegen Insolvenzen und Mängel, Individualreisende sind dafür in der Regel günstiger unterwegs. Dank einer EU-Richtlinie haben Pauschalreisende ab Juli mehr Zeit, Mängel zu reklamieren: aus einem Monat werden zwei Jahre. Dafür dürfen Reiseveranstalter den Preis künftig um acht statt bisher fünf Prozent erhöhen - bis 20 Tage vor der Reise. Erst wenn der Veranstalter mehr verlangt, dürfen Kunden kostenlos kündigen.

Tagesreisen, die weniger als 500 Euro kosten, sowie bei Reisebüros gebuchte Ferienwohnungen gelten künftig nicht mehr als Pauschalreise und sind damit schlechter geschützt. Außerdem wurde das Reiserecht ans Internetzeitalter angepasst. Viele Anbieter wie Buchungsportale oder Fluglinien verlinken nämlich auf Zusatzangebote wie Mietwagen. Wer seine Reise in solchen Klick-Ketten bucht, für den gibt es künftig eine dritte Kategorie: verbundene Reiseleistungen. Das heißt im Endeffekt, dass Reiseportale Reisebüros rechtlich gleichgestellt werden.

Für den Kunden ändert sich wenig, die Anbieter müssen aber Zahlungen gegen Insolvenz absichern. Ob ein Kunde eine Pauschal-, Individual- oder verbundene Reise gebucht hat, müssen ihm die Anbieter künftig mit einem einheitlichen Formular mitteilen.

LKW-Maut

Künftig müssen LKW auf allen Bundesstraßen Maut zahlen. Bislang galt die Maut nur auf Autobahnen sowie ausgewählten Bundesstraßen. Der Bund erhofft sich davon Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.

Amalgam

Schwangere, stillende Mütter sowie Kinder unter 15 Jahren dürfen künftig - außer in absoluten Ausnahmen - vom Zahnarzt keine Füllungen aus Amalgam mehr bekommen. Der Grund: Amalgam enthält giftiges Quecksilber. Die Gesundheitsgefahr für Träger ist laut Experten aber gering.

Waffenamnestie

Ein Jahr lang konnten Besitzer illegaler Waffen diese straffrei bei der Polizei abgeben. Diese Frist ist mit dem 1. Juli vorbei.