Bund und Länder haben sich wegen Corona auf einen Lockdown ab Mittwoch geeinigt. Die meisten Geschäfte des Einzelhandels, wie Klamottenläden und auch Baumärkte müssen daher schließen - offen bleiben hingegen Läden für Lebensmittel und den notwendigen täglichen Bedarf, auch medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
Einzelhandel schließt, aber viele Läden und Geschäfte bleiben geöffnet
Der Einzelhandel wird während des Lockdowns vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Es gibt aber Ausnahmen für folgende Läden und Geschäfte:
- Geschäfte für Lebensmittel
- Wochenmärkte für Lebensmittel und Hofläden
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Optiker
- Hörgeräteakustiker
- Tankstellen
- Kfz- und Fahrradwerkstätten
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Reinigungen
- Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Tierbedarfsmärkte
- Futtermittelmärkte
- Weihnachtsbaumverkauf
- Großhandel
Therapien weiterhin möglich
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden dagegen geschlossen.
Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie und Podologie/Fußpflege, bleiben hingegen möglich.
Das gilt im Lockdown für Essen und Alkohol
Restaurants dürfen weiter Gerichte zum Mitnehmen verkaufen. Auch Kantinen dürfen offen bleiben. Sowohl der öffentliche Verkauf als auch der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist untersagt.
Die Umsetzung des Lockdowns für Bayern in einer Verordnung steht noch aus. Mit der Veröffentlichung wird nach der heutigen Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und der Debatte im Landtag gerechnet.
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