Damit die Zahl der Kontakte sinkt, gelten im Lockdown tagsüber strengere Ausgangsbeschränkungen. Nur mit triftigen Gründen darf dann noch vor die Türe gegangen werden . Dazu zählen neben Wegen zur Arbeit oder zum Arzt auch Einkäufe und die weiterhin erlaubten Treffen mit einem weiteren Hausstand - insgesamt dürfen das aber maximal fünf Personen sein, Kinder bis 14 Jahre nicht mit eingerechnet.
Nachts gilt eine Ausgangssperre
Die Ausgangssperre ist im Grunde eine Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen, mit noch weniger erlaubten Ausnahmen. Nächtliche Ausgangssperre bedeutet in der Definition der Staatsregierung, dass zwischen 21.00 und 05.00 Uhr der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch aus ganz wenigen triftigen Gründen erlaubt ist.
Das sind laut Kabinettsbeschluss Notfälle oder medizinisch unaufschiebbare Behandlungen, der Weg zur Arbeit, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, die Begleitung Sterbender oder "Handlungen zur Versorgung von Tieren" - also das Gassigehen. Und ein Verstoß gegen die landesweite Ausgangssperre wird teuer: Dafür will die bayerische Staatsregierung ein Mindestbußgeld von 500 Euro festsetzen.
Sport und Bewegung an der frischen Luft
Laufen gehen, mit dem Hund raus oder sich die Beine vertreten. Vor 21 Uhr ist Sport und Bewegung an der frischen Luft ein triftiger Grund, um das Haus zu verlassen. Aber auch beim Sport gilt: Möglichst wenige Kontakte zu haben. Das bedeutet, man darf mit dem eigenen oder einem anderen Hausstand und maximal fünf Personen, Sport treiben. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
In die Berge fahren erlaubt, aber nicht empfohlen
Ausflüge in die Berge sind zwar weiterhin rechtlich erlaubt, aber trotzdem gilt: Gruppen meiden. Einige Bergbahnen haben ihre Parkplätze schon gesperrt, weil sie zu viele Ausflügler, wie Skitourengeher befürchten.
Spielplätze bleiben offen
Anders als im Frühjahr bleiben Spielplätze geöffnet. Kinder dürfen Spielplätze unter freiem Himmel aber nur in Begleitung von Erwachsenen nutzen. Die begleitenden Erwachsenen sind gehalten, wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder untereinander zu achten.
Draußen keinen Glühwein trinken
Sowohl der öffentliche Verkauf als auch der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist untersagt. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten sind jeweils von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festzulegen.
Kein Böllern an Silvester
Auch zum Jahreswechsel und an Weihnachten gilt eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr sowie ein An- und Versammlungsverbot. Böller dürfen für Silvester nicht verkauft werden. Daher wird es in diesem Jahr auch keine öffentlichen Feuerwerke geben. Die Begründung: So kann sich niemand durch Böller verletzen und das Gesundheitssystem nicht zusätzlich belasten.
Die Regeln und Maßnahmen sind in der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember festgeschrieben. Den kompletten Wortlaut finden Sie hier.
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