Der renommierte Jurist und Staatsrechtler Ulrich Battis hat in der Diskussion über mehr Freiheiten für Geimpfte klar Position bezogen.
"Im Moment zeichnet es sich ab, dass wer zweimal geimpft ist, eben nicht mehr ansteckend ist. Und wenn das der Fall ist, dann besteht kein Grund mehr, seine Grundrechte einzuschränken. Das ist ganz einfach." Jurist Ulrich Battis
Bundesgesundheitsminister Spahn hatte am vergangenen Wochenende angekündigt, dass vollständig Geimpfte in den kommenden Wochen, so wörtlich, "bestimmte Freiheiten zurückbekommen".
Wenn es medizinisch plausibel sei, dass keine Ansteckungsgefahr mehr bestehe, dann sei auch kein verfassungsrechtlicher Grund mehr vorhanden, die Grundrechte einzuschränken, betonte Battis.
Der Staatsrechtler hält dieses Recht für einklagbar. "Wenn es in der Breite der Mediziner eine klare Position gibt, dann entfällt für die Gerichte und natürlich auch für den Staat ein Grund, die Grundrechte weiter zu beschränken", sagte er.
Geimpfte bekommen ihre Rechte zurück
Ulrich Battis legt auf eine klare Formulierung wert:
"Man gibt den Geimpften nicht mehr Rechte, die bekommen lediglich ihre Rechte zurück." Jurist Ulrich Battis
Bei den Nicht-Geimpften bestehe noch die Gefahr der Ansteckung. Das sei ein sachlicher Grund, warum sie länger warten müssten, so Battis.
Keine Impfung? Eine persönliche Entscheidung mit Folgen
Mit Blick auf jemanden, der sich dauerhaft nicht gegen das Coronavirus impfen lässt, sagte der Jurist: "Er ist eine Gefahr für die Allgemeinheit und er gefährdet Dritte." Und weiter: "Wenn er aus persönlichen Gründen nicht geimpft werden will, dann ist das seine persönliche Entscheidung, dann muss er aber eben auch die Folgen tragen."
Das bedeutet aus Sicht von Ulrich Battis eine Beschränkung der Reisefreiheit und der persönlichen Grundrechte.
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