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Richter am Bundesverfassungsgericht

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BverfG: Auch Muslim muss vor Gericht aufstehen

BverfG: Auch Muslim muss vor Gericht aufstehen

Auch Muslime müssen sich bei einer Urteilsverkündung vor Gericht erheben. Das stellte nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe klar. Der betroffene Muslim hatte vor dem Amtsgericht Mannheim erklärt, er dürfe nur vor Allah aufstehen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der Mann habe aber nicht begründen können, warum sein Grundrecht auf Glaubensfreiheit beeinträchtigt werde, wenn er sich vor Gericht erheben müsse, erklärten die Verfassungsrichter zur Urteilsbegründung. Das gegen ihn verhängte Ordnungsgeld sei rechtens.

Wegen seiner beharrlichen Weigerung, sich bei der Urteilsverkündung vor einer Mannheimer Richterin zu erheben, muss der Muslim nun rund 300 Euro Ordnungsgeld zahlen. Die Richterin hatte ihn vor über einem Jahr unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.