Der Mann habe aber nicht begründen können, warum sein Grundrecht auf Glaubensfreiheit beeinträchtigt werde, wenn er sich vor Gericht erheben müsse, erklärten die Verfassungsrichter zur Urteilsbegründung. Das gegen ihn verhängte Ordnungsgeld sei rechtens.
Wegen seiner beharrlichen Weigerung, sich bei der Urteilsverkündung vor einer Mannheimer Richterin zu erheben, muss der Muslim nun rund 300 Euro Ordnungsgeld zahlen. Die Richterin hatte ihn vor über einem Jahr unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.