Insgesamt vier Beschwerden stehen auf dem Prüfstand von drei Privatpersonen sowie dem Autovermieter Sixt. Aus Sicht der Beschwerdeführer verstößt der Beitrag unter anderem gegen den Gleichheitsgrundsatz: Seit 2013 wird er pro Wohnung und nicht mehr nach Art und Zahl der Geräte erhoben.
Wichtig ist auch die Frage, ob der Beitrag als Steuer zu werten ist, wie es die Kläger sehen. Dafür sprechen sie den Ländern die Gesetzgebungskompetenz ab.
BR-Intendant begrüßt Rechtssicherheit
Die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hängt nach Überzeugung des ARD-Vorsitzenden Ulrich Wilhelm auch an der Finanzierung. "Deshalb begrüßen wir es sehr, dass mit der Entscheidung unseres höchsten Gerichts endgültige Rechtssicherheit geschaffen wird", sagte der Intendant des Bayerischen Rundfunks.
"Meine Erwartung ist, dass der Beitrag an sich bestätigt wird, und alles andere wäre jetzt hochspekulativ", so ZDF-Intendant Thomas Bellut.
Die Kläger waren in den Vorinstanzen, zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht, gescheitert. Bis zu einem Urteil der Verfassungsrichter vergehen voraussichtlich einige Monate.