19.01.2024, Schwandorf - Wahlplakate von den Parteien SPD, Bündnis 90/die Grünen und CSU zur Bundestagswahl 2025 in Schwandorf, Oberpfalz.
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Wahlplakate zur Bundestagswahl 2025 in Schwandorf

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Bundestagswahl 2025: Welche Parteien stehen auf der Wahlliste?

Bundestagswahl 2025: Welche Parteien stehen auf der Wahlliste?

Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. Diesmal sind 41 Parteien zur Wahl zugelassen. Wer auf die Wahlliste kommt, darüber hat der Bundeswahlausschuss schon entschieden. Welche Voraussetzungen gibt es dafür?

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Um als Partei anerkannt zu werden, muss sie bestimmte demokratische Regeln einhalten. Dazu gehört zum Beispiel, dass im Programm die politischen Ziele und Werte stehen. Außerdem müssen in einer Satzung die internen Regeln und Abläufe festgelegt sein und Kandidaten in freier, geheimer Wahl gewählt worden sein. 41 Parteien wurden für die Bundestagswahl 2025 vom Bundeswahlausschuss zugelassen.

Ist eine Partei vom Bundeswahlausschuss anerkannt worden, gibt es zwei Möglichkeiten auf die Wahlzettel zu kommen:

Fall 1: Automatische Zulassung

Automatisch zugelassen sind Parteien, die im Bundestag oder mindestens in einem Landtag vertreten sind. Dazu gehören zum Beispiel CDU/CSU, SPD, Grüne oder AfD, aber auch die Freien Wähler, die etwa in Bayern im Landtag sitzen.

Fall 2: Neue und kleine Parteien

Aber auch neue oder kleinere Parteien haben eine Chance, gewählt zu werden. Welche Parteien grundsätzlich zugelassen sind, hat der Bundeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung bereits festgelegt. Zum Beispiel: Die Partei der Humanisten, die Tierschutzpartei, Volt, die Werte-Union oder die Partei für Verjüngungsforschung.

Nicht zugelassen wurden zum Beispiel die Partei der Rentner oder die anarchistische Pogo-Partei. Anders als bei den Parteien, die schon in Parlamenten vertreten sind, brauchen diese kleinen Parteien aber noch Unterstützerunterschriften, nämlich 2.000 pro Landesliste oder 200 pro Direktkandidat.

Ausnahme: Südschleswigscher Wählerverbund

Der Südschleswigsche Wählerverbund ist als Partei einer nationalen Minderheit anerkannt und braucht keine Unterstützerunterschriften. Auch die 5-Prozent-Klausel gilt hier nicht. Sie ist schon jetzt mit einem Abgeordneten im Bundestag vertreten. Anders ist es bei der Partei "Die Sonstige". Auch sie hatte beantragt, als Partei nationaler Minderheiten anerkannt zu werden. Dem hat aber der Bundeswahlausschuss nicht stattgegeben.

Einreichung der Wahlvorschläge

Sind diese ersten Hürden genommen, müssen die Wahlvorschläge und die Unterstützerunterschriften bis zu einer bestimmten Frist als Landeslisten bei den jeweiligen Landeswahlämtern eingereicht werden. Sie endet heute um 18 Uhr. Wer dann endgültig auf den Wahlzettel kommt, entscheiden die Landes- und Kreiswahlleitungen. Wenn eine Partei gegen eine Nichtzulassung protestieren möchte, kann sie das vor dem Bundesverfassungsgericht machen. Bisher ist nur eine Beschwerde eingegangen.

Im Audio (19.01.25): Von Kirchensteuer bis Islamismus: Parteien im Religionsvergleich

In der Lutherkirche, die nicht mehr als Kirche genutzt wird, hat die Stadt Bochum 2019 ein Wahllokal eingerichtet
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Was die Parteien in ihren Wahlprogrammen zu Religion und Extremismus sagen

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