Symbolbild: Windpark
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Bundestag vereinfacht Verfahren für Wind- und Solarenergie

Die Genehmigungsverfahren für neue Wind- und Solarenergieanlagen werden vereinfacht. Dazu verabschiedete der Bundestag eine Gesetzesreform, durch die Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen für einzelne Projekte entfallen.

Der Bundestag hat einen weiteren Baustein zum beschleunigten Ausbau der Windenergie beschlossen. Für das Vorhaben stimmten am Freitag in Berlin die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP. Die Opposition aus CDU/CSU, AfD und der Linken stimmte komplett dagegen.

Umweltschützer sehen "gravierende Folgen" für Artenschutz

Der Bundesrat sollte der Reform ebenfalls am Freitag noch zustimmen. Die Opposition hatte zuvor das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren wegen mangelnder Beteiligung des Parlaments scharf kritisiert. Umweltschützer warnten vor "gravierenden Folgen" für den Artenschutz.

Prüfprozess wird verkürzt, wenn Gebiete grundsätzlich geeignet sind

Den neuen Regeln zufolge sind weitergehende Prüfungen nicht mehr nötig, wenn die neuen Anlagen in Gebieten entstehen sollen, die bereits grundsätzlich für diesen Zweck ausgewiesen wurden. Profitieren können Projekte in den Bereichen Windenergie an Land, Windenergie auf See und entsprechende Anbindungsleitungen, Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie Stromnetze.

EU-Verordnung als Ausgangspunkt für neue Verfahren

Das Gesetz geht auf die im Dezember verabschiedete EU-Notfallverordnung für den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien im Zeichen des russischen Angriffs auf die Ukraine zurück. Sie sieht vor, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen auf bestimmten Flächen für Windräder und Stromleitungen entfallen können. Dies soll für alle Projekte greifen, die vor Juli 2024 begonnen werden. Zudem sollen mit dem Gesetz Genehmigungsverfahren für Solaranlagen etwa auf Deponien auf drei Monate begrenzt werden.

Einige Regelungen der EU-Verordnung sind nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums bereits anwendbar. So entfallen Prüfvorgaben für das sogenannte Repowering von bestehenden Anlagen und Netzverstärkungsmaßnahmen, auch bei Solaranlagen.

Opposition bemängelt Verfahren

Um die Neuregelung war in der Koalition lange gerungen worden, teils auch in Verbindung mit anderen EU-Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz. Die Opposition im Bundestag beklagte deshalb, dass der endgültige Reformentwurf, über den nun abgestimmt wurde, erst am Dienstag den zuständigen Parlamentsausschüssen vorgelegt worden sei. Union und Linke kritisierten dies als mangelnden Respekt gegenüber den Volksvertretern.

Energiewirtschaft sieht Reform überwiegend positiv

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Reform. Die neuen Regeln "vereinfachen die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Anlagen in einigen Punkten erheblich", erklärt Verbandschefin Kerstin Andreae. Allerdings habe die Bundesregierung die Spielräume der EU-Verordnung nicht vollständig ausgeschöpft. So wären weitere Standardisierungen bei Artenschutzmaßnahmen möglich und sinnvoll gewesen.

BUND fordert Energiewende in Einklang mit naturverträglichem Ausbau

Inhaltlich kam Kritik von Umweltschützern an der Reform. Der BUND etwa befürchtet "unkalkulierbare Risiken" für die Natur. "Die jetzt für viele Energiewende-Projekte ausfallenden Artenschutz-Untersuchung und Umweltverträglichkeitsprüfungen sind zwei zentrale Elemente für den Naturschutz", erklärte BUND-Chef Olaf Bandt. "Die schnelle Umsetzung der Energiewende ist genauso wichtig wie deren naturverträglicher Ausbau."

Habeck wolle Umweltschutz weiter als wichtig betrachten

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte zugesichert, dass der Arten- und Naturschutz wichtig bleibe. Demnach müssen die Behörden künftig dafür sorgen, dass die Betreiber von Windanlagen "angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen" unternehmen und andernfalls "einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten".

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