Die Regelung gilt für Ehepartner, Minderjährige und deren Eltern. Die Auswahl trifft das Bundesverwaltungsamt. Seit gut zwei Jahren ist der Familiennachzug für Flüchtlinge mit befristeter Aufenthaltserlaubnis vollständig ausgesetzt.
Die Union wollte ihn ursprünglich beibehalten, musste aber in den Koalitionsverhandlungen Zugeständnisse an die SPD machen. Linke und Grüne forderten, den Stopp aufzuheben.