Bundestag beschließt Energiepreisbremsen
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Bundestag beschließt Energiepreisbremsen

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Bundestag beschließt Energiepreisbremsen

Verbraucher und Industrie können mit Entlastungen angesichts rasant gestiegener Energiepreise rechnen. Der Bundestag hat die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Morgen soll der Bundesrat abschließend grünes Licht geben.

Die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom haben die vorletzte Hürde genommen. Der Bundestag hat am Mittag zugestimmt - morgen ist noch der Bundesrat dran. Mit den Preisbremsen sollen Verbraucher und Industrie unter dem Strich ab Januar von hohen Energiekosten entlastet werden. Konkret wird für einen Großteil des Verbrauchs eine Preisobergrenze eingeführt. Auf den Weg gebracht wurde auch eine Härtefallregelung für Nutzer anderer Heizmittel.

Das milliardenschwere Gesetzespaket wurde mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen gebilligt.

Koalition zufrieden, Opposition kritisiert Verzögerungen

Vertreter und Vertreterinnen der Koalition verteidigten in der vorangegangenen Debatte die Pläne. Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang sprach von einer konkreten Entlastung für Millionen Menschen und für Unternehmen. "Wir nehmen Geld in die Hand, übernehmen Verantwortung und wir lassen niemanden in dieser Krise alleine", so Lang. Widerspruch kam vom CDU-Energieexperten und stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion Andreas Jung. Er kritisierte, dass zu viel Zeit verstrichen sei. So greife die Bremse nicht vor, sondern nach dem Winter.

Die Preisbremse für Gas und Wärme

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der ganz normale Vertragspreis gelten - so soll ein Sparanreiz erhalten bleiben.

Für Industriekunden wird der Preis pro Kilowattstunde auf 7 Cent netto gedeckelt. Bei Wärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten in der Industrie aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.

Die Preisbremse beim Strom

Die Strompreisbremse funktioniert ähnlich wie die beim Gas. Sie sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Die Entlastungen sind bis April 2024 befristet und sollen ab März des kommenden Jahres greifen. Bürger und Unternehmen sollen aber rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet werden, indem im März die Vergünstigungen für die beiden vorherigen Monate mit angerechnet werden.

Härtefall für Pellets, Öl und andere Heizstoffe

Auch wer mit Stoffen heizt, die nicht über Leitungen ins Haus fließen, soll entlastet werden. Davon profitieren könnten Nutzer von Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder auch von Kaminöfen. Details sollen später in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgeschrieben werden, da der Bund zwar bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung stellen will, die Länder sich aber um die Anträge und Auszahlung kümmern sollen.

Maßgeblich ist der Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022. Bis zu einer Verdopplung ihrer Heizkosten gegenüber dem Vorjahr stehen die Verbraucherinnen und Verbraucher dabei noch allein in der Pflicht. Bei allen zusätzlichen Kosten will der Bund 80 Prozent übernehmen, vorausgesetzt, die Bedingungen für einen Zuschuss von mindestens 100 Euro sind erfüllt. Die Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2.000 Euro.

Auflagen für Boni und Dividenden

Unternehmen, die staatliche Unterstützung bekommen, müssen Auflagen bei Boni und Dividenden hinnehmen. Dividenden sind Ausschüttungen, mit denen Aktiengesellschaften ihre Anleger am Gewinn beteiligen. Bei den Boni geht es hier nicht um Prämien für normale Mitarbeiter, sondern um Zahlungen an Organe der Geschäftsführung.

Wer insgesamt mehr als 25 Millionen Euro an Staatshilfe bekommt, darf bereits vereinbarte Boni und Dividenden nicht mehr erhöhen. Ab 50 Millionen sollen keine Boni und Dividenden mehr ausgezahlt werden dürfen. Unternehmen müssen diese Unterstützung allerdings nicht in Anspruch nehmen und können in diesem Fall auch weiterhin Boni und Dividenden auszahlen.

Energie- und Wasserwirtschaftsverband warnt

Wenig begeistert zeigte sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). "Die Gesetzentwürfe zu den Energiepreisbremsen sind so komplex geraten, dass ihre praktische Umsetzung eine Mammutaufgabe für die Energiebranche wird", sagte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, voraus. Zwar werde die Branche alles tun, damit die Entlastungen so reibungslos wie möglich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankämen. Unter anderem wegen der aufwendigen Umstellung von IT-Systemen könne ein reibungsloser Start zum 1. März nicht garantiert werden.

Lauterbach: Umfassender Schutz für Kliniken und Pflegeheime

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen umfassenden Schutz aller Kliniken und Pflegeheime vor Finanznöten wegen steigender Energiekosten zugesichert. Es sei eine Regelung gefunden worden, die Mehrkosten für Gas und Strom zu 100 Prozent ausgleiche, sagte der SPD-Politiker im Bundestag. Die Bundesregierung gehe hierbei über den Mechanismus der allgemeinen Energiepreisbremsen hinaus. Dies werde gewährleisten, dass "nicht ein einziges Krankenhaus, nicht eine einzige Reha-Klinik" aufgrund höherer Strom- und Gaspreise aus dem Markt ausscheiden müsse.

Konkret sollen acht Milliarden Euro zur Verfügung stehen, für Kliniken sechs Milliarden Euro, für Pflegeheime zwei Milliarden Euro. Die Hilfen sind Teil des Gesetzespakets der Ampel-Koalition zu den Preisbremsen für Gas und Strom.

Mit Material von dpa

Sind die Preisbremsen in Deutschland sinnvoll? Seine Einschätzung dazu erläutert Detlef Fischer vom Verband der bayerischen Energiewirtschaft.
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Sind die Preisbremsen in Deutschland sinnvoll? Seine Einschätzung dazu erläutert Detlef Fischer vom Verband der bayerischen Energiewirtschaft.

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