Grundlage dafür ist eine Grundgesetzänderung vom vergangenen Jahr, derzufolge extremistische Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden können. Entscheiden darüber müssen aber die Karlsruher Richter.
Mit der Gesetzesänderung zum Ausschluss der extremistischen Parteien von der Parteienfinanzierung hatte der Gesetzgeber die Konsequenzen aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren gezogen. Das Verfassungsgericht hatte die NPD zwar als verfassungsfeindlich eingestuft, ein Verbot der Partei unter Hinweis auf ihre abnehmende Bedeutung aber abgelehnt.